Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 55 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.760.023 Seitenaufrufe in 2022



Rechnungslegung in Bezug auf Incoterms


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Choose Geschrieben am 12 Februar 2021



Dabei seit
12 Februar 2021
2 Beiträge
Hallo Zusammen,

grundsätzlich handelt mein Controlling nach dem Realisationszeitpunkt (§252 (1) Nr. 4 HBG) beim Verkauf von Gütern ins Drittland.

[...]
Der Gewinn gilt zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs – also zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer oder eine zur Lieferung beauftragte Transportperson (z. B. Spediteur) – als realisiert. Zu diesem Zeitpunkt kann der Umsatzerlös in der GuV und die Einzahlung bzw. (bei Zielverkauf) Forderung in der Bilanz berücksichtigt werden.
[...]

und genau hier liegt mein Problem.
Mein Controlling handelt hierbei anhand des vereinbarten Incoterms.

zwei kurze Beispiel:

Verkaufsauftrag UK
Incoterm: DAP Hawick
Gefahrenübergang demnach beim Kunden in Hawick
Rechnungsfakturierung also nachdem der Kunde die Ware bekommen hat.

Verkaufsauftrag UK
Incoterm: EXW München
Gefahrenübergang daher bei uns in München
Rechnungsfakturierung also bevor die Ware das Haus verlassen hat.

Nun haben wir grundsätzlich bei allen Kunden EXW vereinbart.
Als Kundenservice führen wir jedoch die Frachtkosten auf der Rechnung auf und melden die Sendung bei unserem Spediteur an.
Dieser hingegen hat aber dann Probleme bei der Erstellung des ABD´s. Auf unserer Rechnung steht EXW und die Buchung beim Spediteur läuft aber DAP.

Mein Controlling kann aber -aufgrund des Realisationsprinzips- den Incoterm auf der Rechnung nicht ändern, da diese dann erst fakturiert werden darf, sobald die Ware beim Kunden angekommen ist bzw. der Gefahrenübergang eingetroffen ist. (=Mehraufwand)

Wie behandelt Ihr dieses Problem?
In der Praxis beschert uns dieses Problem eine eingeschränkte Auswahl der Incoterms und damit der Kundenzufriedenheit in Bezug auf Transportkosten.

Vielen Dank & Gruß
Flo

CARGOFORUM PARTNER

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich