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Art des Geschäfts und Verfahren in der Ausfuhranmeldung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Nannerl |
Geschrieben am 12 Februar 2021
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Dabei seit 14 Dezember 2019 27 Beiträge
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Hallo liebes Cargoforum,
ich habe heute 2 Ausfuhranmeldungen gemacht und komme jetzt ins Grübeln, ob meine
Abwicklung richtig war: :-(
1. Fall:
wenn wir Waren beim Import als Rückware abgefertigt haben und nun
nach einem Umbau der Waren (wird in Rechnung gestellt) wieder exportieren,
ist dann Art des Geschäfts 67? Kann man einen Umbau auch als Reparatur sehen????
Als Verfahren habe ich 1040 angeben?
2. Fall:
wenn wir eine Ersatzteillieferung (kostenfrei) an unseren Kunden exportieren,
nehme ich dann als Art des Geschäfts 11 oder etwa 34? Habe 11 angegeben.
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank im voraus.
LG
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CARGOFORUM PARTNER
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TheDispatcher |
Geschrieben am 12 Februar 2021
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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moin..
zu 1 - ja kann man so sehen
zu 2 - 34 wäre Richtig
diese Angaben werden dir nicht wirklich auf die Füße fallen bei einer Prüfung, das sind
statistische Daten welche ans Bundesamt gehen....die melden sich lediglich wenn dein
Kilogrammpreis für eine Ware zu billig oder zu teuer ist :-)
gruß
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Nannerl |
Geschrieben am 12 Februar 2021
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Dabei seit 14 Dezember 2019 27 Beiträge
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich das Ganze dann ganz richtig machen möchte, müsste ich bei einem Verkauf
- Art d. Geschäfts: 11; Verfahren: 1000,
bei einem Umbau
- Art d. Geschäfts: 67; Verfahren: 1040 hier nach Rückwarenimport)
und bei einer Ersatzteillieferung (kostenfrei)
- Art d. Geschäfts: 34; Verfahren: 1000
angeben?
Wäre das alles an 1 Empfänger muß ich hier 3 Ausfuhranmeldungen machen?
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TheDispatcher |
Geschrieben am 12 Februar 2021
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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also die Verfahrenscodes kannst du auf Positionsebene eingeben....
bei der Art des Geschäfts kann ich es dir aus dem Kopf gerade nicht sagen...
ich glaube das wird in den Kopfdaten nur abgefragt...
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Nannerl |
Geschrieben am 12 Februar 2021
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Dabei seit 14 Dezember 2019 27 Beiträge
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Ja, Art des Geschäfts wird in den Kopfdaten eingegeben.
Also bleibt mir nichts andres übrig als 3 Ausfuhranmeldungen zu machen.
Sehe ich das richtig?
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Chev |
Geschrieben am 12 Februar 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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"Art des Geschäfts" und "Incoterm" können entweder in den Grunddaten für die gesamte Ausfuhr-anmeldung eingegeben werden - oder die Grunddaten bleiben frei und die Angaben werden jeweils auf Positionsebene gemacht. Unterschiedliche Arten des Geschäfts und Incoterms in einem ABD sind somit möglich. Verfahrenscodes sowieso.
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Nannerl |
Geschrieben am 13 Februar 2021
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Dabei seit 14 Dezember 2019 27 Beiträge
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Chev, vielen Dank auch Dir für die Erklärung! Jetzt kenn ich mich aus.
Ich bin eigentlich eine Laie und es ist sehr schwierig die ganzen Informationen, Anweisungen, Vorgehensweisen ... zu recherchieren.
Ich setze immer alle Hebel in Bewegung z. B. Internet, Telefonate mit IHK, Zoll usw.
aaaaaaber ... die Erklärungen, die man hier erhält, sind oft sehr schwer für einen Laien zu verstehen ... und man hat nicht immer einen verständnisvollen Telefongesprächspartner.
DESHALB finde ich dieses Forum sehr toll, weil man hier oft sehr gute Hilfe bekommt!!!!
DANKE!
Ich werde gleich im Anschluß eine neue Frage ins Forum stellen, die mich schon seit seeehr langer Zeit beschäftigt, die ich aber leider nicht klären kann.
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