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Probleme wegen Wort Kurierdienst auf der Homepage


Kladi Geschrieben am 12 Februar 2021



Dabei seit
12 Februar 2021
1 Beiträge
Hallo liebes Community,

unser Betrieb beschäftigt sich in Kurier, direkt und Expressfahrten,

all diese Wörter stehen auch bei uns auf der Homepage, jetzt hat mich neulich ein Kunde gefragt, warum wir das Wort Kurierdienst nich
ebenso auf unserer Seite haben, soll doch das selbe wie Kurier sein, wird jedoch öfters in der Suchanfrage bei Google angegeben.

Nach einigen Tagen habe ich somit mit unseren Webdesigner gesprochen, mit der Bitte er soll dieses Wort in die Seite mit einbauen.

Kaum hat er es eingefügt sin nicht zwei Tage vergangen und habe so eine Email bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesnetzagentur wurde vom Gesetzgeber durch das Postgesetz damit beauftragt, die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postwesens zu gewährleisten.

Dazu überprüft die Bundesnetzagentur unter anderem, ob bei einem Unternehmen anzeigepflichtige Postdienstleistungen erbracht werden und ob der Bundesnetzagentur die Aufnahme des Betriebes dieser Tätigkeiten gemäß § 36 Postgesetz angezeigt wurde.

Bei einer Internetrecherche ist mir aufgefallen, dass Sie Ihren Kunden auf Ihrer Webseite u.a. Kurierdienstleistungen anbieten.

Diese Dienstleistungen sind gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz Postdienstleistungen und unterliegen der Anzeigepflicht gemäß § 36 Postgesetz.
Danach hat derjenige, der Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, die Aufnahme des Betriebs innerhalb eines Monats der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 PostG dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Eine mit Ihrem Namen bzw. Ihrer Firma und Ihrer Anschrift übereinstimmende Anzeige über die Aufnahme der anzeigepflichtigen Tätigkeit konnte die Bundesnetzagentur bislang nicht feststellen.

Sollten Sie die eingangs genannten Postdienstleistungen dauerhaft ausüben, bitte ich Sie deshalb, deren Aufnahme der Bundesnetzagentur möglichst zeitnah, spätestens aber innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Für die Anmeldung habe ich dieser Nachricht das Formblatt "Anzeige § 36 Postgesetz" als PDF beigefügt. Bitte füllen Sie dieses Formblatt aus und senden Sie es unterschrieben an die auf dem Formblatt angegebene Adresse der Bundesnetzagentur zurück.

Alternativ können Sie die Anzeige auch elektronisch mit dem Online-Formular auf der Webseite der Bundesnetzagentur erstellen.
Das Online-Formular, den PDF-Vordruck sowie weitere Hinweise zur Anzeigepflicht finden Sie auf der Seite
www.bundesnetzagentur....e.html>



Jetzt bin ich am überlegen was ich hiermit anfangen soll...
Wir beschäftigen weder mit Postversand noch mit kleinpaket Versand.
Wir verteilen auch keine Briefe o. ä. Was für die Post Konkurrent sein sollte.

Meine Frage an Euch liebes Team:
Kann ich das Wort Kurierdienst weiterhin auf meiner Homepage stehen lassen mit der Bedeutung auf Kurierzustellungen, oder können hier für mich Probleme auftreten?
Wenn ich es löschen sollte, welches Paragraph ist hierfür zuständig, dass ich genau dieses Wort nicht benutzen darf?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten!

CARGOFORUM PARTNER

Carsten Geschrieben am 14 Februar 2021



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Hier steht alles recht transparent beschrieben:

www.frankfurt-main.ihk...erdienste/

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