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Absicherung für Zollsachbearbeiter


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Lerner Geschrieben am 16 Februar 2021



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Hallo zusammen,

wir möchten eine Zollvereinfachung beantragen und müssen dem Zoll gegenüber eine verantwortliche Person benennen. Da wir eine relativ kleine Firma sind wird das immer meine Wenigkeit sein, allerdings tummeln sich im Einkauf und Vertrieb auch immer Kollegen rum die einen Artikel falsch anlegen, oder eine Rechnung falsch ausstellen. Ein Kollege hat mir empfohlen von unserem CEO ein Schreiben unterschreiben zu lassen, wo sinngemäß drinsteht das ich zwar der Verantwortliche bin, aber nur im Rahmen meiner Möglichkeiten, bzw. das der CEO, welcher quasi auch gegenüber dem BAFA Ausfuhrverantwortlicher ist, haftbar/verantwortlich ist.

Ist das möglich? Habt ihr eventuell schonmal ein solches Schreiben aufgesetzt? Bin mir nicht sicher wie ich das genau niederschreiben soll. Mein CEO ist grundsätzlich damit einversatnden.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüßle aus dem sonnigen Süden

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waldorf Geschrieben am 16 Februar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Das was der Zoll fordert, darf nicht „Verantwortlicher“, sondern lediglich „Ansprechpartner“ heißen. Verantwortlich ist die Geschäftsleitung. Du kannst nur persönlich verantwortlich sein und haften oder sanktioniert werden, wenn du nachweislich einen persönlichen, grob fahrlässigen Fehler begehst. Das kommt selten vor. Lass dich von diesen juristisch falschen und überzogenen Anforderungen nicht verunsichern.

Lerner Geschrieben am 16 Februar 2021



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Vielen lieben Dank Waldorf!

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