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EXW Ausfuhr ohne Ausfuhranmeldung des Versenders


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


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Stuttgarter Geschrieben am 15 Februar 2021



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Hallo Chev,

Chev wrote:
denn der außenwirtschaftliche Ausführer ist bei diesem Geschäft einzig und allein der EU-seitige Verkäufer.

Das stimmt zwar in den allermeisten Fällen, aber nicht immer, auch wenn es immer wieder behauptet wird.
Da werden einfach Rechtsgrundlagen falsch interpretiert. Wenn man sch das praktisch anschaut, wird das auch schnell klar.

Firma XY in RU
kauft bei
Fa 123 GmbH
einen
Ladelufschlauch
für 500 Euro
EXW Buxtehude

Der Käufer (russische Spedition) holt den Schlauch mit seinem LKW bei 123 GmbH ab, fährt zum nächsten Parkplatz und ersetzt den kaputten Ladeluftschlauch an seinem LKW, den ihm ein Marder angefressen hat, durch den neu gekauften.

Fa 123 ist Ausführer?
Zollrechtlich?
Außenwirtschaftsrechtlich?
Ehrlich?


Mir geht es nur darum, aufzuzeigen, dass überhaupt nichts für EXW-Geschäfte im internationalen Geschäft spricht.
Man sieht ja, dass kaum noch einer durchblickt, wie hier die Konstellationen sind und welche teils dramatischen Folgen das haben kann (nicht muss).

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Chev Geschrieben am 15 Februar 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Stuttgarter,

will keine Diskussion über den außenwirtschaftlichen Ausführer lostreten. Aber muss leider widersprechen.
In beiden Fällen - also den ursprünglichen Fall betrachtet sowie auch dein Beispiel - ist dies eindeutig der EU-seitige Verkäufer. Grundlage ist die Definition des außenwirtschaftlichen Ausführers, nach AWG und Dual-Use-VO, welche (im Gegensatz zum zollrechtlichen Ausführer) noch an das Vertragsverhältnis mit dem Kunden im Drittland gekoppelt ist.
Unweigerlich kann dies dann nur der EU-seitige Verkäufer sein. In einer solch (einfachen) Konstellation - Verkäufer EU, Empfänger Drittland, fällt die Rolle des außenwirtschaftlichen Ausführers also unweigerlich auf den EU-seitigen Verkäufer und auf niemanden anderes - selbst auf den Spediteur nicht, da die Rolle nicht übertragbar ist (im Gegensatz zum zollrechtlichen Ausführer).
Daran wird auch EXW nichts ändern - wie gesagt legt EXW (vgl. Definition der Incoterms / ICC) lediglich Kosten- und Gefahrenübergänge zwischen Käufer und Verkäufer fest. Incoterms hebeln aber ganz sicher nicht nationale oder EU-seitige Gesetzmäßigkeiten und Pflichten aus und darauf wird auch - gerade im Hinblick auf EXW und DDP immer wieder hingewiesen.
Ich denke, dass wir somit alle hier aufs Gleiche hinaus wollen. Nämlich, dass EXW im Grunde genommen komplett ungeeignet ist, es sei denn man führt die Ausfuhrverzollung als EU-Verkäufer trotzdem selbst durch, was für alle Seiten Vorteile hat - worauf ich bereits hingewiesen habe.

Stuttgarter Geschrieben am 15 Februar 2021



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Ich verstehe das alles!
Aber woher weiß ich denn bei EXW (ohne weitere Vereinbarungen).
- ob ich Vertragspartner des Empfängers im Drittland bin
- ob die Ware überhaupt ausgeführt wird?

Nächstes Beispiel:
Fa. XY in RU kauft bei Euch kugelsicheres Glas. Natürlich EXW.
Du erstellst ein ABD und rechnest umsatzsteuerfrei ab.
Fa. XY in RU beauftragt Fa. Huber in DE ein Auto (Unionsware) mit dem von Euch gekauften Glas kugelsicher umbauen zu lassen.
Fa. Huber holt das Glas bei Euch ab und bringt es in seine Werkstatt in Buxtehude.
Dort verbaut er das Glas in dem Auto der Fa. XY.
Fa. XY verkauft das Auto dann FCA Fa. Huber in DE an einen russischen Oligarchen in Berlin.

Du hast natürlich ein ABD erstellt und umsatzsteuerfrei berechnet.
Alles super!
Oder?

Chev Geschrieben am 16 Februar 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Ich verstehe das alles!
Aber woher weiß ich denn bei EXW (ohne weitere Vereinbarungen).
- ob ich Vertragspartner des Empfängers im Drittland bin
- ob die Ware überhaupt ausgeführt wird?

Wenn du in ein Drittland EXW lieferst, dann machst du das ja nicht ohne Grund sondern jemand wird dich beauftragt haben, Ware bereitzustellen (Kaufvertrag). Und wenn das der Kunde/Empfänger selbst war - dann ist dies dein Vertragspartner. Somit bist du derjenige, welcher den Vertrag mit dem Kunden im Drittland führt und dementsprechend außenwirtschaftlicher Ausführer.
Ich stimme allerdings zu, dass man bei EXW keine Handhabe hat, ob die Ware tatsächlich ausgeführt wird. Das sollte euch der Kunde aber mitteilen, denn wenn er die Ware nicht ausführt, handelt es sich um eine ggf. umsatzsteuerpflichtige IG Lieferung. Auch bei EXW sollte man immer wissen, ob es eine Ausfuhr oder IG Lieferung ist. Ihr legt letztendlich auch einen Warenempfänger im System an. Ist der Warenempfänger = Auftraggeber (sprich der Kunde im Drittland), so handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhr - insofern Nachweise erbracht werden.

Damit es nicht zu sehr abdriftet (jetzt auch noch Thema Steuern) würde ich vorschlagen, hier erstmal nen "Cut" zu machen...

Stuttgarter Geschrieben am 17 Februar 2021



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05 September 2019
46 Beiträge
Hallo,

von mir aus kannst Du einen Cut machen, ich hab's ja verstanden :-)
Bin nach wie vor anderer Meinung und halte viele Aussagen hier weiterhin für falsch.

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