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LLE mit Beistellmaterial


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


ankei Geschrieben am 22 Februar 2021



Dabei seit
30 Oktober 2019
11 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem, unser Kunde stellt und das Material zur Verfügung, es bleibt dessen Eigentum.
der Kunde möchte eine LLE, kann diese ohne Material nur für die Arbeitsleistung erstellt werden?

Materialeinsatz = 0
Arbeitsleistung = 100%

ich bin mir sehr unsicher, da ich normalerweise mit Wareneinsatz oder LLE vom Vorlieferanten kalkuliere.

Danke

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 22 Februar 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo ankei,

eine LLE ist eine Erklärung des Lieferanten einer Ware über deren Ursprungseigenschaft in Bezug auf die Freihandelsabkommen, die die EU mit bestimmten Ländern und Gebieten abgeschlossen hat. Wer Eigentümer der Waren ist, spielt keine Rolle.

In Deinem Fall gibt es für die Ausstellung der LLE zwei Möglichkeiten:

1. Dein Auftraggeber stellt Dir für das beigestellte Material auch schon eine LLE aus. Dann bekommst Du ein Vormaterial mit Ursprungseigenschaft. Wenn in Deiner Produktion keine weiteren Vormaterialien ohne Ursprungsnachweis eingesetzt werden, kann Du ohne Weiteres anschließend eine (neue) LLE an den Kunden ausstellen, denn der Ursprung kann sich bei dieser Variante ja nicht ändern.

2. Dein Auftraggeber stellt Dir für das beigestellte Material selbst keine LLE aus. Dann bekommst Du ein Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft. In diesem Fall muss die Be- und Verarbeitung in Eurem Betrieb die konkreten Listenbedingungen für das hergestellte Erzeugnis erfüllen, damit dieses eine Ursprungsware wird. Handelt es sich um Listenregeln, die eine prozentuale Wertschöpfung vorschreiben und stellt Dir Dein Kunde das Material kostenlos bei, brauchst Du vom Kunden wenigstens einen Beleg über den Wert des Vormaterials (z.B. eine Pro-forma Rechnung), da Du ansonsten die Wertregel nicht prüfen könntest. Erfüllst Du die Listenregeln, kannst Du dem Kunden eine LLE ausstellen.

Eine LLE, die sich nur auf Arbeitsleistungen bezieht, gibt es nicht.

Saludos
Erzi4

ankei Geschrieben am 22 Februar 2021



Dabei seit
30 Oktober 2019
11 Beiträge
Danke.

Mein Problem ist, dass es nur aus Beistellmaterial hergestellt wird und ich bisher keine Informationen über den Wert des Vormaterials habe.
LLE bekomme ich vom Kunden auch nicht und ja, die Listenregel wird angewendet.

Auf eine Proformarechnung bin ich nicht gekommen. (Manchmal ist es zu einfach ;) )

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