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Rückwarenabwicklung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Nannerl Geschrieben am 18 Februar 2021



Dabei seit
14 Dezember 2019
27 Beiträge
Hallo zusammen,

habe folgenden Fall:
Ware ging 2019 nach GB. Jetzt kommt die Ware zur Reparatur zu uns zurück. ABER nicht aus GB, sondern vom Endkunden in USA.
Kann man hier auch eine ganz normale Import-Rückwarenabwicklung machen? Oder müßte die Ware jetzt wieder aus GB kommen?

Bitte um Euer Wissen! DANKE!
Liebe Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 19 Februar 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Nannerl,

eine abgabenfreie Rückwarenabfertigung ist hier denkbar und möglich. Jedoch nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und das könnte hier ggf. problematisch werden. Du musst nämlich belegen können, dass es sich tatsächlich um unveränderte Rückwaren handelt. Da ihr die Ware nicht selbst aus der EU ausgeführt habt, ist eine Verzahnung mit der ursprünglichen Ausfuhranmeldung schon mal nicht möglich. Du brauchst also Dokumente, die einwandfrei belegen, dass es sich um dieselbe Ware handelt, die von euch vorher nach GB verbracht worden ist. Bei einer Maschine könnten das z.B. Unterlagen mit eindeutigem Bezug zu einer einzigartigen Seriennummer sein.

Ansonsten gibt es für eine zollfreie Einfuhr noch die Möglichkeit, bei der Einfuhr eine vereinfachte aktive Veredelung zu beantragen. Früher nannte man das auch aktive Ausbesserung oder Ausbesserungsschein. Hierfür wird keine vorherige Bewilligung benötigt, vorausgesetzt, dieselbe Ware wird nach erfolgter Reparatur wieder ausgeführt. Falls jedoch beabsichtigt ist, eine Ersatzware zu exportieren, braucht man für die aktive Veredelung im Voraus eine Bewilligung, die man beim zuständigen Hauptzollamt beantragen muss.

Alternativ solltest Du mal die Höhe des Zolls ausrechnen. Bei einem zwei- oder dreistelligen Betrag ist der administrative Aufwand für die zollfreien Varianten unterm Strich häufig höher und es ist schlussendlich günstiger, die Ware zum freien Verkehr anzumelden und die Abgaben zu bezahlen. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass man für eine gebrauchte und defekte Ware einen entsprechend reduzierten Zollwert zugrunde legen darf, d.h., dass Du von dem ursprünglichen Verkaufspreis in Abstimmung mit dem Zollamt angemessene Abzüge vornehmen kannst.

Saludos
Erzi4

Nannerl Geschrieben am 03 März 2021



Dabei seit
14 Dezember 2019
27 Beiträge
Danke für die Hilfe, Erzi4

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