Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 50 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.751.819 Seitenaufrufe in 2022



Ursprungserklärung auf der Rechnung bei nicht EU Ware


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Lerner Geschrieben am 05 März 2021



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe leider auch noch eine Frage bezgl. der Urspungserklärung.

Wir möchten in die UA exportieren und der Wert der Vormaterialien darf nicht höher als 40% des Ab-Werk Preises sein. Wir produzieren zwar selber, aber alle Vormaterialien kommen aus China und dies macht im Worst Case 45% des Ab-Werk Preises aus.

Jetzt kann ich eigentlich nicht mehr DE als Urspungsland nennen, China will ich aber auch nicht auf der RG angeben, weil wir tatsächlich ein technisch aufwendiges neues Produkt aus den Materialien herstellen. Was soll ich denn angeben, damit der Zoll aber sieht das die Ware, anders als die anderen auf der Handelsrechnung gennanten Artikel, eben nicht präferenzbegünstigt ist.

Der Wortlaut ist ja klar vorgegeben, oder darf ich z.B. schreiben "...declares that, except Position 1 & 2.." anstatt "clearly indicated" und dann aber auch als Ursprungsland "Deutschland" lassen?

Oder muss ich als Ursprungsland z.B. "QU" hinterlegen bei diesem Artikel auf dieser Rechnung?

Danke für eure Hilfe!

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 05 März 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wenn ich dich richtig verstehe, erfüllst du die Ursprungsregeln für den Präferenzursprung nicht. Folglich kannst du auch nicht die entsprechende Erklärung abgeben. Für den nicht-präferenziellen Ursprung sind die Kriterien nicht so streng: ausreichende Be- oder Verarbeitung in einem entsprechenden Betrieb. Details mal im Internet nachsehen. Dann kannst du entweder in der Rechnung oder einem IHK-Ursprungszeugnis (falls erforderlich) DE angeben.

Chev Geschrieben am 06 März 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Präferenzielle und nicht-präferenzielle Artikel dürfen zusammen auf einer Rechnung stehen. Es muss aber aus der Rechnung hervorgehen, für welche Artikel dann die präf. Ursprungserklärung gilt und für welche Artikel nicht. Für das Kennzeichnen der nicht-präferenziellen Artikel existieren keine Vorschriften bzw. keine festgelegten Texte.

Lerner Geschrieben am 09 März 2021



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Guten Morgen,

danke für die Rückmeldungen. Also es ist so das z.B. von 3 Artikeln, 2 die Regeln erfüllen --> Artikel "A" & "B", Artikel "C" erfüllt die Regel nicht. Das heißt die RG sieht so aus:

---

Artikel A, Wert 1000,- €, Ursprungsland Deutschland

Artikel B, Wert 1000,- €, Ursprungsland Deutschland

Artikel C, Wert 1000,- €, Ursprungsland ???

The exporter of the products covered by this document declares that, except where
otherwise clearly indicated, these products are of German preferential origin.

----

Die Erklärung gilt nicht für Artikel "C". Wie würdet ihr die RG abändern das es passt? Artikel C wird zwar in Deutschland aufwendig produziert, aber die Vormaterialien machen 45% aus (Nicht-präferenzielelr Ursprung ist also DE). Kann ich z.B. Ursprungland DE schreiben und darunter -->??? Keine Idee was ich schreiben kann/soll/darf... :-(

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

Chev Geschrieben am 09 März 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zuerst muss man nochmal differenzieren. Jede Ware hat einen (nicht-)präferenziellen Ursprung - auch handelsrechtlicher Ursprung genannt. Dieser wird nach einfachen Regeln ermittelt, dort wo die Ware gewonnen oder hergestellt oder wesentlich be-/verarbeitet wurde, etc. - siehe UZK. Jeder Artikel auf deiner Rechnung hat somit einen Ursprung - dort wird das Ursprungsland (z. B. Germany) angegeben. Manche Ländern fordern zudem weitere Erklärungen / Ursprungszeugnisse zum Nicht-präferenziellen Ursprung.

Darüber hinaus kann eine Ware zusätzlich präferenziellen EU-Ursprung haben. Dafür gelten spezielle Regeln und Voraussetzungen. Der präf. Ursprung wird generell mit "EU" am Ende der Rechnung angegeben, sprich:

Item A and B:
The exporter of the products covered by this document declares that, except where
otherwise clearly indicated, these products are of EU preferential origin.


Um Artikel C auszuschließen, kann man dann am Ende der Rechnung noch schreiben:

Item C:
No preferential origin.

Lerner Geschrieben am 09 März 2021



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
So mache mer´s.

Vielen Dank!

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich