Was versteht man unter Kombinierten Verkehr auf der Schiene?
Im kombinierten Ladungsverkehr der DB AG (KLV) werden Container und Fahrzeugeinheiten zur Beförderung über weite Strecken auf die Bahn verladen. Rechtlich ist dies ein "über die Schiene gezogener" Straßengüterverkehr.
Lkw's, Sattelauflieger oder Container werden auf Tragwagen (Niederflurwagen) der DB gesetzt.
Kombinierte Ladungsverkehre Straße/Schiene gibt es als Containerverkehr (ISO-Norm-Container und Binnencontainer)und als Huckepackverkehre (Begleiteter Huckepackverkehr = Rollende Landstraße und unbegleiteter Huckepackverkehr = Sattelanhänger ohne Motorwagen).
Im Huckepackverkehr besorgt die Kombiverkehr KG die Beförderung von LKWs und Wechselaufbauten durch die DB AG und die Unternehmerverbände des Transportgewerbes.
Vollhafter der Kombiverkehr KG ist die DB AG und die Unternehmensverbände des Transportgewerbes, Teilhafter die einzelnen Lkw-Unternehmer und Spediteure.
Was sind die Voraussetzungen?
-Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsverbindungen für den Kombiverkehr
-Einrichtung eines Kombifrachtkreditkontos bei der DTB (Deutsche Transport Bank)
-Vorauskasse bei Nichtkommanditisten
Was sind die Vorteile?
Es dürfen Transporte im Sonntagsfahrverbot oder bei Verboten durch die Ferienreiseverordnung bis zur Verladestation (max. 200km) durchgeführt werden.
-Freistellung von der Kfz-Steuer
-Gesamtgewicht bis 44 t
-Geringe Schadenshäufigkeit
-Kostenersparnis
-Stau- und Witterungsunabhängig
www.kombiverkehr.de/