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Auf eigene Rechnung und Vetretung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Lerner Geschrieben am 22 März 2021



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe zwei vermutlich ganz einfache Fragen, aber ich versteh es einfach nicht:

- "Nehmen wir Zollangelegenheiten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung wahr?"

Export: Wir verkaufen ganz normal EXW und erstellen das ABD außer im Krankheitsfall selbst (im Krankheitsfall macht das ein Spediteur). Bei EXW ist ja theoretisch der Käufer für das ABD verantwortlich--> Heißt das, das ich in einem anderen Namen (Für einen anderen) und nicht eigene Rechnung (Da die Rechnung ja dann quasi vom Käufer ist) das ABD erstelle? Wie wäre es wenn der Spediteur das ABD erstellt?

Import: Macht immer ein Spediteur für uns: Heißt das im Import nehmen wir die Zollangelegenheiten nicht im eigenem Namen und auf eigene Rechnung wahr?

- Lassen Sie sich in Zollangelegenheiten vertreten, wenn ja, wie?
Ich verstehe es einfach nicht: Direkte Vertretung--> wenn der Vertreter im Namen und für Rechnung eines anderen handelt. Bsp. UPS: UPS vertritt uns beim Import, aber die Zölle und Steuern werden UPS berechnet und uns anschließend von UPS in RG gestellt. -> Ich weiß das es heißt das wir direkt vertreten werden, verstehe aber nicht warum die Verzollung dann in unserem Namen ist?! Ich hätte gedacht UPS verzollt in ihrem Namen aber auf unsere RG.

Vielen Dank an die, die mir die Begriffe "Auf eigene Rechnung" und "In eigenem Namen" im Import & Export erklären können!

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waldorf Geschrieben am 24 März 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich versuche es mal ohne diese abstrakten Begriffe zu erklären:
Zollanmeldungen kann man abgeben/lassen:
1. als Importeur/Anmelder selbst ohne Vertretung
2. mittels eines direkten Vertreters; der gibt lediglich die Anmeldung für den Vertretenen ab ohne dabei Verantwortung gegenüber den Zoll zu übernehmen; dass ist der Regelfall der Spediteure und Zollagenten.
3. mittels eines indirekten Stellvertreters, der dann auch voll gegenüber den Zoll haftet; wenn der Importeur nicht zahlt, muss der Vertreter zahlen; dass ist notwendig, wenn der Importeur nicht in der EU ansässig ist; wegen der Haftung wird das seitens der Spediteure und Zollagenten ungern gemacht.

Lerner Geschrieben am 29 März 2021



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Guten Morgen Waldorf,

danke für Deine Erklärung und sorry für die späte Rückmeldung.

Mit dem Import hab ich fast verstanden, nur nicht warum der Spediteur nicht dafür sorgt das die Zölle und Steuern direkt uns als Empfänger in RG gestellt wird, sondern diese zuerst selbst bezahlt und dann von uns einfordert. Ohne Aufschubkonto hat UPS immer die Abgaben erstmal selbst bezahlt. Das ist mir aus der Erklärung unten nicht ganz klar geworden, denn das würde sich theoretisch (Auch wenn es nicht so ist), nach einem indirekten Vertreter anhören, auch wenn wir natürlich für die korrekten Zollangaben verantwortlich sind.

Wärst Du so freundlich das auch für den Export zu erklären? Wenn möglich anhand der Konstallation:

- Wir liefern mit unserer Rechnung im Auftrag eines Bulgaren direkt in dei Türkei. Das ABD machen wir selbst. (EXW)

- Wir liefern mit unserer Rechnung nach Argentinien, das ABD macht aber ein Spediteur. (EXW)

Welches wäre im eigenen Namen und eigene RG?

Vielen lieben Dank nochmals!

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