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Reparatur Schweiz


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


Milli74 Geschrieben am 07 April 2021



Dabei seit
27 Januar 2016
9 Beiträge
Hallo,
wir haben ein ziemlich verworrenes Problem mit einer Reparatursendung. Wir haben die Waren vor einigen Monaten in die Schweiz exportiert (entgültiger Verkauf), ein weiterer Teil wurde als Testteile für 50€ in die Schweiz geschickt. Jetzt wird die Ware bei uns repariert bzw. es wird ein zusätzliches Teil montiert. Dafür hat uns der Kunde alles zurückgeschickt als Reperaturware. Wir haben jetzt eine Rechnung von fedex bekommen mit eine horrenden Summe Einfuhrumsatzsteuer (was mir jetzt auch klar ist). Bekommen wir die wieder? Und wie gehe ich am Besten vor, wenn ich das alles wieder in die Schweiz verschicke?

Und wie kann ich es nächstes Mal besser machen?
Sorry, wir sind eine kleine Firma und ziemlich unerfahren.
Danke schon mal!

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Exactor Geschrieben am 08 April 2021



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Hallihallo,

ja, die Umsatzsteuer bekommt ihr wieder. Lediglich den Zoll, falls ihr welchen bezahlt habt, bekommt ihr nicht zurück.

Wäre interessant und nützlich zu wissen, was genau gemacht wurde.. Wie wurde das Auto aus der Schweiz in die EU geholt? auf eigener Achse ohne Zollanmeldung? Hat Fedex das Auto in einem Container importiert und eine Import-Verzollung gemacht?

Es gäbe grundsätzlich extra für solche Fälle angefertigte Zollverfahren, die besonderen Verfahren genannt.
Da gäbe es das Verfahren der aktiven Veredelung bei der für Waren, die vorübergehend zur Be- und Verarbeitung, Reparatur, etc. in die EU geholt werden, lediglich eine Sicherheit in Höhe der Abgaben einbehalten wird bis die Ware die EU wieder verlässt. Diese Sicherheit kann dann auch reduziert werden, damit nicht immer Sicherheit in voller Höhe der EUSt geleistet werden muss. (Dazu aber am besten beim Zollamt, das für deinen Firmensitz zuständig ist, nachfragen)

Das besondere Verfahren ist aber nur eine Erleichterung.. Wenn Ihr das Auto als präferenzbegünstigt zollfrei einführt zahlt ihr beim Import die EUSt dafür. Ihr erhaltet aber beim Export die EUSt für das Auto sowie für die verbauten Teile und die Dienstleistungen die EUSt quasi zurück. Dafür muss man halt buchhalterisch kalkulieren und braucht ein gewisses Kapital. Deshalb wurden Erleichterungen erdacht.

Wenn Ihr überhaupt kein Geld beim Import zahlen wollt müsstet Ihr auf dem schmalen Grad des besonderen Verfahrens der vorübergehenden Verwendung wandeln. Dabei muss der Besitzer das Auto auf eigener Achse in die EU bringen (wie wenn Du mit deinem Auto in die Schweiz fährst - zahlste auch nix). Im Rahmen dieses Verfahrens kann das Fahrzeug auch in bestimmtem Maße repariert werden. Hier gibt es aber diverse Rechtsstreitigkeiten über das Ausmaß einer solchen Reparatur, den Service oder die Instandhaltung; ob der Schaden in EU oder CH entstanden ist; ob die Bearbeitung geplant war oder nicht;...
Hier müsstet ihr also genau aufpassen, dass keine Fehler unterlaufen. Die Montage einer Anhängerkupplung zum Beispiel kann nie in der vorübergehenden Verwendung geschehen und ist somit eine Veredelung des Fahrzeuges. Wenn ihr dabei erwischt werdet wird euch das ganze Auto verzollt und versteuert und eventuell gibt es ein Finanzstrafverfahren.

Am besten mit dem zuständigen Zollamt (bei eurem Firmensitz) darüber reden und fragen, wie es am einfachsten machbar ist..

EDIT: Hier habt ihr das Fahrzeug ja glaube ich voll importiert (volle Umsatzsteuer gezahlt), also könnt ihr es verändern wie ihr wollt. Ihr müsst dann halt anschliessend eine ordentliche Ausfuhranmeldung bei eurem Zollamt abgeben oder abgeben lassen und den Export bei der Ausgangszollstelle (an der Grenze zur Schweiz) bestätigen lassen. Für Exporte gibt´s generell die USt erstattet/erlassen. Damit bekommt ihr in eurem Fall also die EUSt quasi "zurück".. Wenn ihr keinen Zugang zu Zoll-Software habt könnt ihr ja einen Spediteur suchen, der einen solchen hat. Muss auch nicht FedEx sein.
Kostet halt was, so ne Zollanmeldung.

Milli74 Geschrieben am 08 April 2021



Dabei seit
27 Januar 2016
9 Beiträge
Hallo,
es geht bei uns nicht um Autos, sondern um kleine Teile, die per Paketpost versendet werden. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Wir melden alles mit Atlas an, das ist kein Problem. Die Waren sind zollfrei. Ich bin mir nur nicht sicher, wie wir jetzt in die Schweiz zurück versenden sollen. Müssen die Schweizer Kunden dann wieder Umsatzsteuer zahlen?

Exactor Geschrieben am 08 April 2021



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Auweiah, les ich Reparatur denk ich wohl immer gleich an Autos..
Was ich geschrieben habe gilt aber allgemein, abgesehen vom Import auf eigener Achse.

Ja, grundsätzlich müssen die ihre 7,7% Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) beim Import bezahlen, wie wir unsere Einfuhrumsatzsteuer bei uns..
Und wenn ein ordentlicher Export gemacht worden ist hätten sie beim Zurücksenden auf die Umsatzsteuer zurückerhalten. Vielleicht können die Kunden aber noch nachträglich eine Export-Bestätigung beantragen, indem sie die Einfuhrverzollung in die EU als Nachweis vorlegen.

Ob Du als Ausländer ohne Niederlassung in der Schweiz Zollanmeldungen abgeben kannst ist fraglich. Besonders im Postverkehr. Oder geht das per Kurier über die Grenze und der Kurier meldet die Ware beim Grenzzollamt an? Dann könntest Du Dir ne Spedition an der Grenze suchen die Import-verzollungen in die Schweiz macht.

Aber als Ausländer brauchst Du dann sicher einen Vertreter in der Schweiz der die Verantwortung übernimmt.. Sonst spielt das Zollamt nicht mit, weil Du ja nicht greifbar bist falls es zu Nachforderungen kommt.

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