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Zollrechnung höher als Betrag in Ausfuhranmeldung


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Tobi_Zoll Geschrieben am 19 April 2021



Dabei seit
14 Juli 2015
19 Beiträge
Hallo Community,

ich möchte euch um Hilfe bei folgendem Fall bitten.

Wir als Hersteller verkaufen ein Produkt an einen Händler in der Schweiz mit Betrag 100.000€. Die Ausfuhranmeldung wird auch mit Betrag 100.000€ angemeldet. Soweit so gut :)
Die Lieferung soll aber direkt an den Endkunden in der Schweiz gehen.
Da der Endkunde den Betrag an den Händler nicht sehen soll, stellen wir einen Zollrechnung über 200.000€ aus, die auch mit der Ware mitgeht.
In der Schweiz wird auf den Händler verzollt, allerdings die 200.000€.

Meiner Meinung nach ist das falsch. Wenn auf den Händler verzollt wird, dürfen wir keine Zollrechnung über einen höheren Betrag mitgeben bzw. der Schweizer Importeur nicht den höheren Betrag verzollen.
Ist der Schweizer Importeur dann überhaupt zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er nur 100.000€ an uns zahlt?

Wie seht ihr das?

Wir haben auch schon die Optionen einer neutralen Sendung oder die Rechnung per Mail angesprochen, und sind bisher auf wenig Gegenliebe gestoßen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße Tobi_Zoll

CARGOFORUM PARTNER

Tobi_Zoll Geschrieben am 19 April 2021



Dabei seit
14 Juli 2015
19 Beiträge
Kleiner Nachtrag:
Wenn euch irgendwas offizielles dazu bekannt ist, wäre es super. So können wir intern besser argumentieren.

waldorf Geschrieben am 21 April 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Schweiz hat Gewichtszölle, da sind die Werte nicht so wichtig. Trotzdem sollte der Importeur eine Rechnung benutzen, die den Wert enthält, den er auch zahlt - wegen der EUST.

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