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Berichtigung der Ausfuhranmeldung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Zanna91 |
Geschrieben am 22 April 2021
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Dabei seit 18 November 2014 179 Beiträge
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Hallo zusammen,
Ich habe das folgende Problem:
Wir haben eine Sammelsendung mit dem Service UPS World Ease in die Schweiz versendet.
Die Sammelsendung bestand aus insgesamt 13 Paketen, 8 von denen wurden bei UPS in DE aufgehalten und an uns zurückgeschickt, die restlichen 5 Pakete wurden in CH zugestellt.
Erste Frage: Wie kann es sein, dass 5 Pakete verzollt wurden?
Zweite Frage: Ist es möglich eine Ausfuhranmeldung im Nachhinein zu berichtigen, obwohl der Ausgangsvermerk bereits vorliegt?
Vielen Dank! :)
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 22 April 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Erste Frage: Wie kann es sein, dass 5 Pakete verzollt wurden?
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Das muss man UPS fragen. Wenn die 13 Pakete zusammengehörten, ist das eine Sendung. Was war der Grund, dass diese "aufgehalten" und dann z. T. zurück kamen und z. T. zugestellt wurden? In der Regel erfolgt doch auch eine Info bei Problemen, um ggf. handeln zu können.
Wenn der Ausgangsvermerk vorliegt, geht meiner Meinung nach nur noch eine nachträgliche (ergänzende) Zollanmeldung zur Berichtigung. Diese ist meiner Meinung nach aber nur unter gewissen Abweichungs-kriterien erforderlich - z. B., wenn die Abweichung des statistischen Wertes mehr als 5.000 EUR beträgt.
Ansonsten würde ich für die restlichen Pakete ein neues ABD erstellen und dann nochmal raussenden.
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Zanna91 |
Geschrieben am 22 April 2021
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Dabei seit 18 November 2014 179 Beiträge
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Vielen Dank Chev für dein Feedback!
Es ist leider ein technisches Problem im System aufgetreten, da wurden die Tracking Nummern falsch vergeben.
Ich habe selbstverständlich UPS kontaktiert aber keiner konnte mir wirklich erklären, wie das passieren konnte.
Wo könnte ich diese Abweichungs-Kriterien finden, ob hier eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zulässig ist?
Danke dir!
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Chev |
Geschrieben am 22 April 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Muss mich nochmal korrigieren, da ich einen falschen Begriff verwendet habe:
"Ergänzende Ausfurhranmeldung" ist etwas anderes, hat nichts mit Korrekturen in dem Sinne zu tun.
Nichtsdestotrotz hier noch die restlichen Informationen:
Evtl. hier mal schauen bzgl. der Kriterien:
https://www-idev.destatis.de/idev/doc/extra/hilfe4.html
Und in der ATLAS-Verfahrensanweisung unter:
4.9.6 Nachträgliche/ rückwirkende Ausfuhranmeldung
Sowie:
UZK - Artikel 173 Änderung der Zollanmeldung
Am Ende hilft aber sicherlich auch die Ausfuhrzollstelle bei Fragen hinsichtlich des Ausfuhrverfahrens und eventueller Korrekturen.
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Zanna91 |
Geschrieben am 23 April 2021
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Dabei seit 18 November 2014 179 Beiträge
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