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Reihengeschäft Drittland - Wer erstellt das ABD? MWSt berechnen?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3
Keke_68 |
Geschrieben am 05 Juni 2021
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Dabei seit 15 Februar 2021 26 Beiträge
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Ja, das stimmt. Aber wenn A und B in der EU ansässig wäre und C im Drittland, A die steuerfreie Ausfuhrlieferung an C tätigen würde, dann wäre nach meiner Theorie A zollrechtlicher und außenwirtschaftlicher Ausführer und A würde B keine MWSt (falls B in DE sitzt) berechnen und hätte später den Ausgangsvermerk als Nachweis. B müsste sich dann nach den im Drittland bestehenden USt-Bedingungen erkundigen, sich dort ggf. registrieren lassen und seinem Kunden dann evtl. die lokale USt berechnen, oder? Grund: Es kann nur eine Steuerfreie Ausfuhrlieferung geben, welche A bereits vorgenommen hat. Siehst Du das auch so?
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Chev |
Geschrieben am 05 Juni 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das Thema Umsatzsteuer, gerade bei EU-Reihengeschäften, ist ein relativ komplexes Thema.
Das würde ich komplett separat betrachten.
Für die Bestimmung/Definitionen des zollrechtlichen und außenwirtschaftlichen Ausführers, sowie für die Begrifflichkeiten "Bestimmungsbefugnis", "Ausfuhrvertrag", etc. - was das Thema unserer Thread hier war - hat das Thema Umsatzsteuer keine Bedeutung. Da wäre ich auch vorsichtig, das zu vermischen. Das Thema muss für sich eigenständig betrachtet werden. Sonst wird es auch zu komplex.
Hatte ja schon kurz geschrieben, wenn B und C im Drittland sind, dann handelt es sich für A um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Wenn B in der EU und C im Drittland sitzt, dann handelt es sich für A um ein innereuropäisches Reihengeschäft (mit sog. Drittlandsbeteiligung). Da geht es dann um die Zuordnung von "bewegter" und "ruhender" Lieferung. Das ist durchaus komplex und sollte ein separates Thema sein, zumal dieser Thread nun auch schon recht lang ist :-)
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Keke_68 |
Geschrieben am 05 Juni 2021
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Dabei seit 15 Februar 2021 26 Beiträge
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Ja, separat betrachten macht hier auf jeden Fall Sinn. :-) Danke für die interessanten Ansätze. Ein bisschen was hab ich hieraus auf jeden Fall mitgenommen. Schönes Wochenende!
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Chev |
Geschrieben am 05 Juni 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Und ich hab noch mehr mitgenommen.
Vor allem, die gegebenen Infos seitens der Behörden sind hier interessant. Besten Dank!
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