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Präferenzkalkulation


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Export2021 Geschrieben am 12 Juni 2021



Dabei seit
12 Juni 2021
5 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich habe einmal eine kurze Frage zu der Präferenzkalkulation.

1. Wir kaufen in China Gehäuserohteile (z.B. für 1 €). Diese werden in Deutschland ausreichend bearbeitet (gebohrt, lackiert, etc.)(Kosten in Deutschland liegen bei ungefähr 20 €), sodass Sie meines Wissens dann als Made in Germany deklariert werden dürfen. (als Einzelteil/ Ersatzteil)

2. Wenn ich jetzt aber die Präferenzkalkulation für das fertige Gerät (nicht für Einzelteile) erstelle, frage ich mich, ob ich die gesamten Kosten (21 €) als Anteil für EU einkalkulieren darf oder ob die 20 € für EU-Anteil zählen und der 1 € als nicht EU zählt?

3. Ich weiß, dass ein einfaches Zusammenbauen als eine nicht ausreichend Bearbeitung gilt. Aber wenn ich das gesamt Gerät kalkulieren würden sie in dem Verkaufspreis (ab Werk) enthalten sein und somit indirekt den EU-Anteil erhöhen. Oder denke ich hier falsch? Meiner Meinung kann man die Bearbeitungskosten, die in der EU anfallen als Kostenteile der EU ansehen.

Meine Fragen sind nicht so konkret gestellt. Mir würde es aber helfen, wenn ich eine kurze Bestätigung erhalte, dass ich den richtigen Ansatz habe.

Danke schone einmal vorab für eure Unterstützung/ Antwort.

Wünsche euch ein schönes Wochenende.

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 14 Juni 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

ist leider wirklich relativ schwer nachzuvollziehen, da hier ne ganze Menge Begrifflichkeiten verwendet werden, die meiner Meinung nach z. T. nicht schlüssig sind.

Ein Vorschlag:
Du gehst immer von deinem Endprodukt aus (präferenzieller Begriff = Erzeugnis), denn dieses wird ja verkauft und soll kalkuliert werden und nichts anderes (nicht irgendwelche Zwischenerzeugnisse). Findet an diesem Erzeugnis eine über eine sog. Minimalbehandlung hinausgehende Be-/Verarbeitung statt, darfst du die entsprechende "Listenregel" des jeweiligen Abkommens prüfen - anhand der ersten 4 Stellen der Zolltarifnummer deines Erzeugnisses. Mit Hilfe des Ab-Werk-Preises und der Kenntnisse über die in deinem Erzeugnis enthaltenen Materialkosten / Wertschöpfung, kannst du dann kalkulieren.

Beispiel: 40% "Drittlandsanteil" zugelassen laut Listenregel. Bedeutet, dass wertmäßig aus dem Ab-Werk-Preis 60% "EU-Anteil" enthalten sein muss, entweder durch alleinige "Wertschöpfung" (wenn diese hoch genug) ist oder aber, wenn diese nicht hoch genug ist, dann durch den Nachweis von Vormaterialien (VmU) aus deinem Erzeugnis mittels LE/LLE. Bei z. B. 50% Wertschöpfung benötigst du wertmäßig noch 10% nachweisbare VmU um wieder auf die mind. 60% EU-Anteil zu kommen. Prozentangaben immer bezogen auf den Ab-Werk-Preis.

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