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Import per LKW aus dem NICHT-EU Ausland. Welcher Incoterm
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
logistik-neuling |
Geschrieben am 14 Juli 2021
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Dabei seit 14 Juli 2021 1 Beiträge
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Kann mir jemand helfen?
Aufgabe 5:
Sie sollen Rohstoffe aus dem angrenzenden EU-Ausland kaufen.
Es besteht kein Außenhandelsabkommen.
Der Transport der Ware wird per LKW organisiert und die Kosten des Transports zum Bestimmungsort in der EU werden seitens des Verkäufers getragen.Verkäufer und Käufer sind beides Unternehmen.
1.Bei welchem Zolllager wird die Ware verzollt und vorgeführt
wenn zwischen dem Verladeort (Nicht EU) und dem Bestimmungsort (EU) ein weiteres EU Land (Transit-EU Land)
A: Zolllager im ersten EU Land (Transit EU Land)
B: Zollager am Bestimmungsort EU.
A ist korrekt oder ?
2. Welche Dokumente müssen beim Zoll in der EU vorgelegt werden und
wer muss dieses Dokumente vorbereiten?
Invoice, Packinglist und Certificate of Origin - noch irgendwas?
3.Welche Kosten werden beim Zoll fällig ?
A: Einfuhrzoll
B: Einfuhrzollsteuern
C: Weitere Kosten
Nur A und B oder ?
4. Welchen Incoterm raten Sie Käufer und Verkäufer, wenn der Käufer die Zollgebühren tragen wird?
Erklären Sie auch wann und durch wen die Zollgebühren bezahlt werden müssen?
Stichworte :
DDU
DAP
DAP Custom paid
DDP
Hier hab ich keine Ahnung Kann mir jemand helfen ?Was wäre hier zu wählen .....
DDU Bestimmungsort wäre richtig oder ?Die Zollgebühren werden dann Vorort beim Zoll ermittelt und dann dem Käufer/Importeur in Rechnung gestellt oder wie läuft das ab?
Und bei DAP Custom paid und DDP , würde die Verzollung im Bestimmungsland dann der Verkäufer / Exporteur bezahlen
die Ware würde dann beim Zoll stehen bis die Zollgebühren bezahlt wurden . Die Zollgebühren stellt der Verkäufer dann dem Käufer in Rechnung.
Ist das so richtig bzw. wie wäre es richtig?
Sind DDU und DAP hier nicht dasselbe?
DDP und DAP custom paid hier nicht dasselbe?
Besten Dank im Voraus !
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