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Aktive Veredelung bei Umbau von gewerblichen Unionsschiffen?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Hagen_65 |
Geschrieben am 02 September 2021
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Dabei seit 02 September 2021 1 Beiträge
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Lt. zust. Zollamt muss in Deutschland bei gewerblich genutzten Seeschiffen, die unter Unionsflagge fahren (hier z.B. Frankreich), eine aktive Veredelung durchgeführt werden. Das Schiff wird dabei praktisch als Drittland behandelt. Unionsware, die als Material dort verbaut werden, müssen ausgeführt werden. Material, das von Bord an Land gebracht wird, bleibt unter zollamtlicher Überwachung, also Zolllager oder ggf. Verwahrlager mit SumA, oder Versandschein bei Export, Nachweis bei Verschrottung, usw.
Kann das richtig sein? Es geht ja hier nicht um transportierte Waren, die Unionsgebiet verlassen, sondern um das Schiff selber.
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