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Ausfuhr in die Türkei
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Svenja12 |
Geschrieben am 01 September 2021
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Dabei seit 01 September 2021 4 Beiträge
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Hallo,
wir haben Produkte an eine Firma in der Türkei verkauft, geliefert wurde an die Tochtergesellschaft des türkischen Unternehmens in Deutschland. Der Kunde möchte jetzt die Ware in die Türkei ausführen und bittet uns den Spediteur mit der Erstellung und Beantragung der Zolldokumente zu beauftragen. Müssen wir das tun? Aus unserer Sicht müsste der Kunde es selber machen. Darf er das aber, wenn die Firma in der Türkei ansässig ist? Könnte es nicht von der Tochtergesellschaft in Deutschland übernommen werden auch wenn sie mit dem Verkauf der Ware nichts zu tun hat?
Danke für Eure Antworten.
Grüße,
Svenja
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Chev |
Geschrieben am 01 September 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hi,
Verstehe ich nicht wirklich, ohne die Vereinbarungen zu kennen.
Wohin ihr liefert und wer Verzollungsaufgaben übernimmt, ist durch den Incoterm + Vertragsvereinbarung geregelt. Wenn aus der Türkei bestellt wurde mit Lieferanschrift Deutschland, und ihr dorthin geliefert habt, dann verstehe ich die sich anschließende Diskussion nicht.
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bitterlemon |
Geschrieben am 01 September 2021
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Dabei seit 01 September 2021 4 Beiträge
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Also meine Meinung nach ohne die näheren Umstände zu kennen habt ihr euren Auftag erfüllt.
Die Firma der Türkei möchte nun die Ware die an Ihre Tochterfirma in Deutschland geliefert wurde in die Türkei senden. Wer ist denn aktuell Eigentümer der Ware? Die Firma in der Türkei oder die deutsche Tochterfirma? Eigentum ist ja auf eine der beiden Firmen übergegangen. Wenn die Tochterfirma nun Eigentümer ist müsste eine Zollanmeldung in deren Namen getätigt werden. Das könnt Ihr ohne Vollmacht gar nicht machen die Frage ist auch in dem Fall auch ob die Tochterfirma eine EORI Nummer hat. Aber eigentlich müssten die eine Spedition beauftragen die das übernimmt.
Ihr habt ja eure vertraglichen Verpflichtungen mit Ablieferung de Ware an dem gewünschten Bestimmungsort erfüllt.
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Svenja12 |
Geschrieben am 01 September 2021
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Dabei seit 01 September 2021 4 Beiträge
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Hallo Chev,
wir haben mit dem Kunden vereinbart: wir liefern an die Tochtergesellchaft in Deutschland, der Kunde führt dann die Ware in die Türkei aus und wir unterstützen Ihnen bei der Ausfuhr sollte es Probleme geben. Darauf hin haben wir eine Vollmacht für den Spediteur von dem Kunden bekommen, die wir in unserem Namen ausfüllen und unterschreiben sollen. Darf der türkische Kunde den Spediteur nicht selber beauftragen, weil er in der Türkei ansässig ist? Wenn das nämlich nicht der Fall ist, würden wir ihn bitten dies selber zu tun.
Ich muss dazu sagen, der Export in Drittländer ist für uns Neuland. Wir machen es erst seit Kurzem und wären für jeden Hinweis dankbar. Danke im Voraus.
Grüße,
Svenja
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Chev |
Geschrieben am 01 September 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das heißt, ihr tretet im Prinzip als Dienstleister auf, da ihr den Vertrag ja im Prinzip bereits erfüllt habt.
Ich verstehe es so, dass die Deutsche Niederlassung der türkischen Firma scheinbar keine Möglichkeiten/ Kenntnisse hat, die Ware in die Türkei auszuführen. Darum soll der Spediteur die Ausfuhrverzollung vornehmen in entsprechender Vertretung für euch (in eurem Namen), da sonst kein weiterer EU-Ansässiger zur Verfügung steht.
Das wiederum führt uns hierzu:
Zitieren:: |
Darf der türkische Kunde den Spediteur nicht selber beauftragen, weil er in der Türkei ansässig ist? Wenn das nämlich nicht der Fall ist, würden wir ihn bitten dies selber zu tun.
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Das darf er sehr wohl. Der Spediteur hat dann nur das Problem, die Ausfuhr in eigenem Namen durchführen zu müssen, da er scheinbar für die Deutsche Niederlassung nicht als zollrechtlicher Vertreter auftreten soll. Darum sollt ihr da scheinbar herhalten, damit der Spediteur für euch als Vertreter auftritt und somit sein Haftungsrisiko für die Ausfuhranmeldung reduziert. Man wird euch somit als Ausführer und ggf. auch als Anmelder einsetzen, wenn ihr der Vollmacht zustimmt.
Ihr seid jedoch nicht der zollrechtliche Ausführer in diesem Geschäft, dies ist die Deutsche Niederlassung des türkischen Kunden oder aber der Spediteur selbst, wenn dieser die Zollanmeldung im eigenen Namen für den türkischen Kunden abgibt.
Und als Anmelder tragt ihr das Haftungsrisiko für die vom Spediteur abgegebene Ausfuhrzollanmeldung.
Darum sehe ich euch hier völlig unbeteiligt - ihr könntet ggf. nur dabei helfen zur Findung einer korrekten Zolltarifnummer.
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Svenja12 |
Geschrieben am 19 September 2021
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Dabei seit 01 September 2021 4 Beiträge
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Hallo Chev,
danke für die ausführliche Erklärung. Es hat ein bisschen gedauert und hat uns viel Überzeugungskraft gekostet, der Spediteur wird jetzt die Ware in direkter Vertretung für den türkischen Kunden in die Türkei ausführen. Von uns werden keine zusätzlichen Unterlagen verlangt.
Beste Grüße,
Svenja
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