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ATR Datierung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Elli3004 Geschrieben am 29 April 2021



Dabei seit
09 Oktober 2018
79 Beiträge
Guten Morgen zusammen,
wir sind ermächtigter Ausführer und lassen die ATR's immer am Montagsanfang abstempeln für unsere Aufträge. Wenn am Monatsletzten die ATR's aufgebraucht sind, erstelle ich schon immer alle docs außer das ATR, da warte ich dann bis zum 01. wenn wir neue holen. Eine Kollegin behauptete nun dass, das Datum auf der MRN mit dem auf dem ATR übereinstimmen muss. Seht ihr das auch so? Ich habe das monatelang so gemacht und bis jetzt nie Probleme gehabt.
LG Elli

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TheDispatcher Geschrieben am 30 April 2021



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Moinsen,

so eine Aussage habe ich auch noch nicht gehört...

Frage mal nach der Grundlage für Ihre Behauptung !

Welch Aussagekraft soll das Datum auch haben ?

Tischy Geschrieben am 12 Oktober 2021



Dabei seit
25 Juni 2021
9 Beiträge
Guten Morgen,

ich empfinde es aber auch nicht als richtig, aber ob es tatsächlich falsch ist - müsste man im Gesetz mal nachlesen bzw. den Zoll fragen.

Im "normalen Leben" vor dem "elektronischen" - musste man warten bis die MRN erstellt ist, man die Nummer hat,
damit man die ATR erstellen kann.

Unter www.Zoll.de steht zur "Erstellung von Warenverkehrsbescheinigungen", dass ZOLLAMT erstellt ATRs nur wenn eine tatsächliche Ausfuhr erfolgen wird.
"Ein Präferenznachweis wird durch die Zollstelle ausgestellt, wenn sichergestellt ist, dass tatsächlich eine Ausfuhr erfolgt".

Also empfinde ich es auch als Falsch, dieses vorausstellen am Wochenanfang/Monatsanfang.

b.a.nause Geschrieben am 12 Oktober 2021



Dabei seit
07 September 2021
70 Beiträge
Das Zauberwort ist meiner Meinung nach "Ermächtigter Ausführer":

Ermächtigte Ausführer dürfen zum einen Ursprungserklärungen auf der Rechnung (oder anderen Handelsdokumenten) ohne Wertgrenze ausstellen, zum anderen für den Warenverkehr EU-Türkei vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. verwenden. Im Regelfall wird ein Monatsvorrat durch das Zollamt vorab gestempelt. (Quelle:https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/import-export/warenursprung/zollvorteile-praeferenzen/ermaechtigterausfuehrer-683658)

Dem EA wird unterstellt, dass ein tatsächlicher Versand stattfinden wird.

Chev Geschrieben am 12 Oktober 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Welches Datum steht denn beim Zollstempel bei im Voraus abgestempelten A.TR's? (im Feld der Zollstelle)

Ein A.TR hat im Prinzip 3 Datumsangaben, das Datum des Erstellers (rechts), das Datum des Ausstellers (=Zollstelle / links) und die MRN. Das Datum der MRN steht nicht nochmal zusätzlich auf dem A.TR, aber die MRN beinhaltet quasi das Datum der Überlassung. Demnach kann ein A.TR aus 3 verschiedenen Datumsangaben bestehen und da spricht meiner Meinung nach Nichts gegen.

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