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Warenversand über 6000€ in Drittländer mit Handelsabkommen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


phuun Geschrieben am 16 November 2021



Dabei seit
16 November 2021
1 Beiträge
Hallo zusammen,

folgende Situation:

Die Fa. in der ich arbeite besitzt den Status zugelassener Ausfüher, und seit Anfang November 2019 auch den Status Registrierter Ausführer.

Wir verwenden den Registrierten Ausführer, um Waren welche präferenzberechtigt sind, bei Sendungen über 6000€ nach Japan zu deklarieren.
Das Abkommen mit Japan trat jedoch schon am 01. Februar 2019 in Kraft.

In der Zeit vom 01.02.19 bis Anfang November sind jedoch Sendungen im Wert über 6000€ ohne den Registrierten Ausführer versendet worden, auf den Rechnung war der Standard-Präferenztext angedruckt, welcher für Sendungen unter 6000€ gilt.

Meine Fragen:

Wurde hierbei gegen Regeln verstoßen? Es gab bis jetzt keine Beanstandungen.
Wenn dies bei einer späteren Prüfung bemerkt wird, ist es möglich seinen Status als zugelassener Ausführer zu verlieren?
Wie könnte der Zoll reagieren wenn Wir dies dort selbst anzeigen?

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Chev Geschrieben am 17 November 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn keine Beanstandungen waren, scheint das in Japan durchgelaufen zu sein.

Den Zugelassenen Ausführer würde ich erstmal außen vor lassen.
Habt ihr noch andere Bewilligungen wie den AEO oder den Ermächtigten Ausführer?

Wie viele Sendungen waren es und wie hoch war die Überschreitung ungefähr?

b.a.nause Geschrieben am 22 November 2021



Dabei seit
07 September 2021
70 Beiträge
Hallo phuun,

ich bin bei Chev, dass die Einfuhranmeldungen ja offensichtlich in Japan durchgelaufen sind... hier ist dann entweder Zoll angefallen und der Empfänger hat diesen einfach bezahlt oder die Handelsrechnung wurde nicht vom japanischen Zoll auf korrekten REX Vermerk geprüft.

Ich kann nicht erkennen, warum ihr hier mit irgendwelchen Repressalien zu rechnen haben solltet. Ihr habt ja keinen monetären Vorteil vom REX Vermerk, sondern der Importeur. Lediglich wenn ihr (mehrfach) den REX Vermerk anbringt und bei einer Prüfung durch den deutschen Zoll festgestellt wird, dass die Ursprungsregeln nicht erfüllt sind, droht euch evtl. Entzug des REX Status. Was der Zugelassene Ausführer damit zu tun hat, kann ich nicht erkennen.

Viele Grüße

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