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Reparaturteile nach Großbritannien
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
Stefro |
Geschrieben am 23 November 2021
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Dabei seit 23 November 2021 8 Beiträge
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Hallo ins Forum,
ich hab eine Frage zur temporären Ausfuhr nach GB. Bislang war ich nur stiller Mitleser hier. :-)
Wir haben ein zollfreies Teil nach GB zur Reparatur geschickt (Antragsart 67) mit einem aktuellen Wert von ca. 3500 Euro. (NP. ca.7000 Euro)
Das Problem ist nun das UPS 20% VAT zzgl. der Gebühr für die Importabwicklung bezahlt haben will. Gebühren ja, aber warum sollen wir bzw. der Empfänger für ein nur temporär importiertes Teil 600GBP bezahlen?
Bislang war es ja einfach mit GB Geschäfte zu machen, aber es wird zunehmend schwieriger. :-(
Gibt es einen legalen Trick die VAT in GB zu umgehen bzw. wie bekommt man die VAT wieder zurück wenn man sie jetzt bezahlt? Oder hat UPS eventuell die Sendung nur falsch importseitig in GB angemeldet?
Es wäre schön wenn sich jemand damit auskennt und mir einen Tipp geben kann.
Danke und Viele Grüße aus Dresden
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 23 November 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo,
dem Paketdienstleister ist hier kein Vorwurf zu machen. Das ist Massengeschäft und darum werden Zollanmeldungen im Standard abgegeben um Zeit zu sparen.
Wenn ihr hier ein spezielles Zollverfahren in GB haben wollt, dann benötigt ihr Jemanden, der sich mit diesen Verfahren auskennt und diese abwickeln kann. Das trifft auf Paketdienstleister eher weniger zu. Verfahren wie "Vorübergehende Verwendung" , "Veredelungsverkehr", etc. sind schon speziell und kein Standardgeschäft eines Paketdienstleisters.
Das gleiche für den Re-Import nach D. Eine im Drittland veränderte Ware ist nicht als kostenlose Rückware anmeldefähig. Hier wiederum könnte die Passive Veredelung zum Einsatz kommen. Wenn die Ware bereits als normale Ausfuhr nach GB gegangen ist, ist jedoch auch dies meiner Meinung nach nicht mehr möglich.
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Stefro |
Geschrieben am 24 November 2021
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Dabei seit 23 November 2021 8 Beiträge
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Danke Chev für deine schnelle Antwort.
Naja, ich habe doch im ABD die Art des Geschäfts "67" genutzt welches für/zur Reparatur zu nutzen ist.
Für den Import in D sehe ich das nicht so kompliziert, da es ja nachweisbar ist das wir das Tei zuvor exportiert haben.
Vielmehr ist das aktuelle Problem, das wir nicht wissen wie wir mit der Vorderung nach der Bezahlung der GB VAT umzugehen haben.
Grüße
Stefro
Zuletzt bearbeitet von Stefro am 25 Nov 2021 - 09:40, insgesamt einmal bearbeitet |
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TheDispatcher |
Geschrieben am 24 November 2021
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Chev wrote: |
Eine im Drittland veränderte Ware ist nicht als kostenlose Rückware anmeldefähig. |
wenn es sich um eine kostenlose Ausbesserung handelt geht das immer noch Abgabenfrei, siehe
Artikel 260 UZK
Warum entrichtet der Empfänger nicht die VAT, er kann diese sicherlich auch als Vorsteuer geltend machen.
Diese Probleme haben wir anfangs auch mit UK gehabt, es spielt sich gerade erst ein.
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Chev |
Geschrieben am 24 November 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich kenne die Ausnahme nur als "Erhaltungsmaßnahme". Waren zur Reparatur ins Drittland senden und abgabenfrei zurück funktioniert meiner Meinung nach eigentlich nicht.
Die Art des Geschäfts in der Ausfuhranmeldung bewirkt nicht allzu viel meiner Meinung nach.
Das Verfahren bei der Ausfuhr und Einfuhr ist entscheidend (Verfahrenscode), die Art des Geschäfts 67 befähigt nicht automatisch, dass auch Rückware zollfrei ist.
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TheDispatcher |
Geschrieben am 25 November 2021
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Chev wrote: |
Waren zur Reparatur ins Drittland senden und abgabenfrei zurück funktioniert meiner Meinung nach eigentlich nicht. |
Vor zwei Wochen erst abgefertigt über einen KEP´ler - Warenwert 250.000.- € - Garantiereperatur
Sendung kam aus UK...
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Stefro |
Geschrieben am 25 November 2021
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Dabei seit 23 November 2021 8 Beiträge
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TheDispatcher wrote: |
Chev wrote: |
Eine im Drittland veränderte Ware ist nicht als kostenlose Rückware anmeldefähig. |
wenn es sich um eine kostenlose Ausbesserung handelt geht das immer noch Abgabenfrei, siehe
Artikel 260 UZK
Warum entrichtet der Empfänger nicht die VAT, er kann diese sicherlich auch als Vorsteuer geltend machen.
Diese Probleme haben wir anfangs auch mit UK gehabt, es spielt sich gerade erst ein. |
Ja genau das sind wir gerade am Klären. Wenn die Firma Umsätze mit Drittländern machen will, dann sollten Sie sich auch mit solchen Dingen auskennen und die VAT in GB intern verrechnen. Ich werde berichten....
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