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Wortlaut der EzU bei Verwendung der REX-Nummer


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Zanna91 Geschrieben am 16 Dezember 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage zum Wortlaut bei der Verwendung der REX-Nummer.
Der Punkt Nr 1 ist mir etwas unklar.

Zitieren::
(Zeitraum: Vom ____________ bis zum ____________(1))
(1) Wird die Erklärung zum Ursprung für Mehrfachsendungen identischer Ursprungserzeugnisse im
Sinne des Artikels 56 Absatz 4 Buchstabe b dieses Abkommens ausgefüllt, ist die Geltungsdauer
der Erklärung zum Ursprung anzugeben. Die Geltungsdauer darf 12 Monate nicht überschreiten.
Alle Einfuhren des Erzeugnisses müssen innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Ist die Angabe eines
Zeitraums nicht zutreffend, braucht dieses Feld nicht ausgefüllt zu werden.

Eine EzU kann sich nach Artikel 56 Absatz 4 beziehen:
- auf eine einzige Lieferung; sie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten (bei der Einfuhr in
die EU) ab dem Datum ihrer Ausfertigung oder für einen von der Einfuhrvertragspartei
festgelegten längeren Zeitraum bis zu einer Höchstdauer von 24 Monaten (nach den
derzeit vorliegenden Informationen bei der Einfuhr nach GB),
- oder auf mehrere Sendungen („Mehrfachsendungen“) identischer Ursprungserzeugnisse innerhalb eines in der Erklärung zum Ursprung angegebenen Zeitraums, wobei
dieser 12 Monate nicht überschreiten darf (vgl. dazu „EzU für Mehrfachsendungen“).

Könnte mir jemand in einfachen Worten beschreiben was hier gemeint ist?
- Als Ausführer soll ich diesen Zeitraum angeben oder bezieht sich nur auf den Import? Warum sollte sich auf den Import beziehen, wenn es sich um eine Ursprungserklärung des Ausführers handelt?

Vielen Dank! :)

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Chev Geschrieben am 16 Dezember 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Die Frage verstehe ich nicht wirklich. Einer Ausfuhr steht immer eine Einfuhr gegenüber. Eine Ausfuhr unter Präferenzen bewirkt eine Einfuhr unter Präferenzen. Ansonsten würden Präferenzen keinen Sinn machen. Ein Import ist also die logische Konsequenz eines zuvor in einem anderen Land erfolgten Exports.

Wollt ihr für UK Präferenzen für Mehrfachsendungen angeben? Die 12 Monate sind der maximale Gültigkeitszeitraum, der bei einer Mehrfachnennung angegeben werden darf (gerechnet ab Ausstellungsdatum der EzU). Einfuhren auf der "Gegenseite" müssen innerhalb des angegebenen Zeitraumes erfolgen, damit die EzU ihre Gültigkeit entfalten kann.

Erzi4 Geschrieben am 17 Dezember 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Zanna91 wrote:

Könnte mir jemand in einfachen Worten beschreiben was hier gemeint ist?

Ich versuche es mal:

Die Erklärung um Ursprung (EzU) im Freihandelsabkommen der EU mit Großbritannien wird ausschließlich vom Ausführer ausgefertigt. Sie wird, wie andere Präferenznachweise auch, vom Einführer für die Beantragung einer Zollpräferenz im Rahmen der Einfuhrabfertigung gebraucht und verwendet.

Bei älteren Freihandelsabkommen bezieht sich eine Ursprungserklärung ausschließlich auf die Waren, die in dem Handelspapier aufgeführt sind, auf dem die Erklärung abgegeben wurde. Eine solche Ursprungserklärung kann also stets nur ein einziges Mal verwendet werden. Bei der nächsten Lieferung muss auf dem neuen Handelspapier wieder eine Ursprungserklärung abgegeben werden.

Dieselbe Möglichkeit ist im Abkommen EU-GB auch möglich. Wenn die EzU also nur für die konkrete Lieferung gelten soll, dann bleibt die Zeile "(Zeitraum: von ___ bis ___)" einfach leer. Eigentlich könnte man die Zeile in diesem Fall auch weglassen, aber da gibt es in der Praxis offensichtlich Komissköppe, die das anders sehen...

Eine EzU darf sich aber auch auf mehrere Sendungen derselben Waren beziehen, ähnlich wie eine Langzeitlieferantenerklärung. Wenn ein Ausführer z.B. eine Rechnung mit einer EzU ausstellt, in der die Zeile so ausieht:
"(Zeitraum: vom 17.12.2021 bis 16.12.2022)",
dann gilt diese EzU zusätzlich für alle weiteren Sendungen der gleichen Waren im angegebenen Zeitraum. Der Ausführer könnte also für die weiteren Rechnungen auf die Ausstellung einer EzU verzichten und der Einführer legt bei jeder Zollanmeldung die alte EzU als Präferenznachweis erneut vor.

In der Praxis arbeitet m.W. aber kaum jemand mit dieser Möglichkeit, weil die Lösung doof ist. Bei der EU-Kommission fand man sie aber offensichtlich toll, denn sie ist schon in den Abkommen der EU mit Kanada und Japan enthalten.

Wenn Du also als Ausführer bei jedem Versand neu entscheiden willst oder musst, ob Du Präferenzursprungswaren lieferst, dann drucke die Zeile mit aus und lasse den Zwischenraum leer. Damit bist Du definitiv auf der sicheren Seite...

Saludos
Erzi4

Zanna91 Geschrieben am 19 Dezember 2021



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Vielen Dank euch für die Erklärung!! :)

Chev Geschrieben am 19 Dezember 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Halte diese Möglichkeit der Mehrfachnennung bis auf vielleicht gewisse Ausnahmen (z. B. bei Lieferplänen, etc.) für nicht sinnvoll, fehleranfällig und nicht praxistauglich. Die Gültigkeit sollte sich aufs Ausstellungsdatum der Rechnung beziehen und nicht auf das Datum der Einfuhr. Da hat sich Jemand etwas ganz tolles ausgedacht und die Besonderheiten, die jetzt in den neueren Abkommen zunehmen, werden irgendwann auch unübersichtlich. Es wäre von Vorteil gewesen, auch die neuen Abkommen wie mit Kanada, Japan, UK so zugestalten, sodass sie den Abkommen in der PAN-EUR-MED-Zone einigermaßen gleich sind. Das ist jedoch bei Weitem nicht der Fall, allein schon dadurch, dass mit EA und REX unterschiedliche Systeme gefahren werden...

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