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BA-Ursprungswaren aus CH mit EUR.1
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Tobi_Zoll |
Geschrieben am 14 Januar 2022
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Dabei seit 14 Juli 2015 19 Beiträge
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Hallo Forum-Gemeinde,
wir haben Waren aus der Schweiz mit Ursprung BA (Bosnien-Herzegowina) und einer EUR.1 dazu erhalten.
In der EUR.1 steht Folgendes:
2. Bescheinigung für den Präferenzverkehr zwischen CH und EU
4. Ursprungsstaat BA
5. Bestimmungsstaat DE
Können wir die EUR.1 so nutzen, oder ist die EUR.1 nur bei CH oder EU Waren nutzbar?
Was wäre sonst die Alternative zur EUR.1 für eine zollfreie Einfuhr?
Vielen Dank für eure Antworten
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Chev |
Geschrieben am 15 Januar 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Vom Grundsatz her kann die EUR.1 genutzt werden. Der Schweizer hat euch den Nachweis scheinbar ausgestellt, da er selbst aus Bosnien einen entsprechenden Vornachweis hat. Dies muss meiner Meinung nach eine EUR-MED mit Kumulierungsangaben sein. Hat der Bosnier darin "keine Kumulierung" angegeben und der Schweizer bearbeitet die Ware auch nicht weiter, darf er theoretisch für die selbe Ware eine EUR.1 in die EU ausstellen, da die Präferenz weitergegeben werden darf.
Grund: In dem Fall handelt es sich alles um Teilnehmer des sog. "Regionalen Übereinkommens" (PAN-EUR-MED-Zone). Dies ermöglicht, dass Präferenzen unterschiedlicher (teilnehmender) Länder weitergereicht bzw. angerechnet werden können, was in einem bilateralen Abkommen nicht funktioniert. Die genannte Konstellation ist also theoretisch möglich.
Zudem gibt es aktuell Neuerungen zu diesen Regelungen, da bin ich aber nicht auf dem neuesten Stand. Soweit ich weiß, gelten im Übergang aber noch die alten Regelungen.
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