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4200 und Aufschubkonto


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Hilti Geschrieben am 19 Januar 2022



Dabei seit
19 Januar 2022
1 Beiträge
Moin zusammen,

ich habe mal zwei kleine Fragen.
Wir haben einen potenziellen neuen Kunden, der Ware aus der Dom. Rep. bekommt, in den Niederlanden sitzt und die in Hamburg ankommende Ware direkt nach Österreich verkauft.
Ist ein verzollen im Verfahren 4200 möglich? Die Ware kommt ja in Deutschland so gesehen nicht in den Warenverkehr. Und falls ja, muss als Y041 (Steuer-ID des Empfängers) die Nummer des Einführers/Importeurs in den Niederlanden rein? Oder die des endgültigen Empfängers in Österreich?

Zweite Frage zum Aufschubkonto. Wenn wir dort eine Sicherheit für die Zollabgaben für 1.000.000 Euro hinterlegt haben, dann muss diese Sicherheit für 1,5 Monate halten, weil das Geld erst am 16. des Folgemonats bezahlt wird. Jetzt diskutiere ich mit einem Kollegen, wieviel wir einführen dürfen. Mein Kollege sagt, wir dürfen pro Monat maximal 2/3tel des Betrags nutzen, also 666.666,66 Euro. Seiner Interpretation nach, wäre es okay, im Januar Zollanmeldungen mit Zollabgaben von 666.666,66 euro zu machen, und am 01.02 dann eine weitere Zollanmeldung die für weitere 666.666,66 Euro sorgt.
Meiner Interpretation nach dürfen wir zwischen dem 01.01 und dem 15.02 nicht für mehr als 1.000.000 Euro Zollabgaben Ware einführen. Wir dürften aber durchaus die Million im Januar voll machen, nur dann halt die ersten 2 Wochen im Februar gar nichts mehr.

Kann mir da vielleicht jemand helfen?

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Erzi4 Geschrieben am 31 Januar 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hilti wrote:

Wir haben einen potenziellen neuen Kunden, der Ware aus der Dom. Rep. bekommt, in den Niederlanden sitzt und die in Hamburg ankommende Ware direkt nach Österreich verkauft.
Ist ein verzollen im Verfahren 4200 möglich?
Grundsätzlich ja, aber wenn Ihr das für den Kunden machen wollt, geht das nur, wenn Ihr auch dessen Fiskalvertreter seid. D.h. Eure EORI-Nummer müsste in den ATLAS-Stammdaten beim Zoll mit der Zusatzkennung "Fiskalvertreter" hinterlegt sein. Die Details dazu hier.

Hilti wrote:

Und falls ja, muss als Y041 (Steuer-ID des Empfängers) die Nummer des Einführers/Importeurs in den Niederlanden rein? Oder die des endgültigen Empfängers in Österreich?
Empfänger der Waren in Österreich.

Hilti wrote:

Zweite Frage zum Aufschubkonto. Wenn wir dort eine Sicherheit für die Zollabgaben für 1.000.000 Euro hinterlegt haben, dann muss diese Sicherheit für 1,5 Monate halten, weil das Geld erst am 16. des Folgemonats bezahlt wird. Jetzt diskutiere ich mit einem Kollegen, wieviel wir einführen dürfen. Mein Kollege sagt, wir dürfen pro Monat maximal 2/3tel des Betrags nutzen, also 666.666,66 Euro. Seiner Interpretation nach, wäre es okay, im Januar Zollanmeldungen mit Zollabgaben von 666.666,66 euro zu machen, und am 01.02 dann eine weitere Zollanmeldung die für weitere 666.666,66 Euro sorgt.
Meiner Interpretation nach dürfen wir zwischen dem 01.01 und dem 15.02 nicht für mehr als 1.000.000 Euro Zollabgaben Ware einführen. Wir dürften aber durchaus die Million im Januar voll machen, nur dann halt die ersten 2 Wochen im Februar gar nichts mehr.
Ich nehme an, dass die hinterlegte Sicherheit auch dem festgesetzten Referenzbetrag entspricht, d.h. dass Ihr 100% Sicherheit leistet? Die Annahme ist insoweit wichtig, weil eine Gesamtsicherheit, also der Betrag, den man tatsächlich mit einer Bürgschaft absichert, auf 50%, 30% und sogar 0% reduziert werden kann. Bei einer Gesamtsicherheit wird vom Zoll stets ein sog. Referenzbetrag festgesetzt. Dessen Höhe orientiert sich stets an einer 100%-igen Sicherheit, egal wie hoch die tatsächliche Bürgschaftssumme ist. Da bei einem laufenden Zahlungsaufschub der konkrete Abgabenbetrag ja nie genau feststeht, wird der Referenzbetrag i.d.R. auf Grundlage der Daten des Vorjahres berechnet. Um hier auf Nummer Sicher zu gehen, wird dann ein Durchschnitt von 1,5 Monaten genommen. Daraus ergeben sich auf Deine Fragen folgende Antworten:
Der Betrag 1 Mio. Euro muss nicht 1,5 Monate halten! Es handelt sich (höchst wahrscheinlich) um den Referenzbetrag für die Einfuhrabgaben eines Monats. Ihr dürft folglich jeden Monat den vollen Betrag erneut ausnutzen. Für den Januar können also Einfuhrabgaben bis zu 1. Mio Euro aufgeschoben werden. Für Februar können erneut Einfuhrabgaben bis zu 1. Mio Euro aufgeschoben werden usw. Das hat absolut nichts damit zu tun, dass die Abgaben von Eurem Konto am 16. des Folgemonats abgebucht werden. Dieses Konto muss ohnehin gedeckt sein. Die Sicherheitsleistung wird ja nur dann vom Bürgen in Anspruch genommen, wenn Ihr die geschuldeten Abgaben nicht zahlt.

Saludos
Erzi4

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