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Kundenreklamation: Welche Rechte habe ich als Versender?
Zanna91 |
Geschrieben am 08 Februar 2022
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Dabei seit 18 November 2014 179 Beiträge
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Hallo zusammen,
Ein Kunde beschwert sich, dass seine Sendung nie erhalten hat. (Die Sendung ging nach HK mit dem Schiff)
Meine Frage: Bis wann hat der Kunde die Möglichkeit, eine nie erhaltene Lieferung zu reklamieren?
Vielen Dank.
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Chev |
Geschrieben am 09 Februar 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ist die Sendung auch in der Sendungsverfolgung des Spediteurs bzw. der Reederei verschwunden? Mal im Internet schauen unter der jeweiligen Sendungs- und/oder Containernummer auf den Internetseiten des Spediteurs/Reederei. Dazu evtl. auch das B/L zur Hilfe nehmen. Mit dem Spediteur in Kontakt treten und versuchen, herauszufinden, bis wohin die Ware noch nachvollziehbar ist / war (Schnittstellenkontrolle). Sollte der Spediteur die Ware tatsächlich nicht auffinden können, eine Verlustbestätigung einfordern. Woher wisst ihr so genau, dass die Sendung verschwunden ist? Wenn eine Sendung beim Empfänger nicht ankommt, muss geklärt werden, wo die Sendung ist.
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Zanna91 |
Geschrieben am 10 Februar 2022
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Dabei seit 18 November 2014 179 Beiträge
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Hallo Chev,
Danke für dein Feedback.
Es handelt sich um eine Sendung von 2020 und jetzt reklamiert der Kunde, dass er die Ware nie erhalten hat. Ich weiß, ich konnte mich an die Spedition wenden aber ich wollte wissen, ob irgendwo das gesetzlich geregelt ist.
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Chev |
Geschrieben am 10 Februar 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das ist meiner Meinung nach verjährt.
Da es scheinbar eine LCL-Sendung war, würde ich mir dennoch vom Spediteur einen Ablieferbeleg senden lassen, bis zum vereinbarten Übergabepunkt. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen bzw. CIF vereinbart? Bei C-Klauseln haftet zudem der Empfänger für Verlust- oder Beschädigung - auch, wenn ihr Frachtzahler bis XYZ Bestimmungsseehafen seid.
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Zanna91 |
Geschrieben am 10 Februar 2022
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Dabei seit 18 November 2014 179 Beiträge
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Chev wrote: |
Das ist meiner Meinung nach verjährt.
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Hallo Chev,
Genau diese Info würde ich gern wissen. :) Ist diese Frist irgendwo geregelt?
Danke.
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Chev |
Geschrieben am 10 Februar 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Ist diese Frist irgendwo geregelt?
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Bei Seefracht, soweit ich weiß - 1 Jahr. Allerdings ist das die Verjährungsfrist einer finalen Schadensanzeige, ein Verlust muss soweit ich weiß bereits zum Zeitpunkt des geplanten/angegebenen Ablieferdatums gerügt werden.
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