Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 72 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.373.234 Seitenaufrufe in 2022



Lieferung in die Schweiz


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


dome Geschrieben am 11 Februar 2022



Dabei seit
19 Februar 2019
8 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

ich habe mal eine Frage:

Unser Kunde A in der CH, hat Ware bei uns bestellt leider aufgrund von Material Mangel hat sich die Fertigung verschoben.

Jetzt möchte unser Kunde A, dass die Ware an seinen Kunden B in die Schweiz geht.

Jetzt meine Frage:

Das direkte Geschäft haben wir mit dem Kunden A.
Da Kunde A aber keine Eu-Eorinummer hat, kann er ja auch nicht anmelden.

Jetzt habe ich folgenden Gedankengang

Wir sind Anmelder und Ausführer der Ware, als Empfänger der Ware steht der Kunde B.

Die Rechnung stelle ich aber auf meinen Kunden A aus mit einem Vermerk"Warenlieferung an Kunde B"

Liege ich hier richtig ?

CARGOFORUM PARTNER

_Denp_ Geschrieben am 11 Februar 2022



Dabei seit
03 Mai 2019
15 Beiträge
Hi Dome,

wer führt denn ein und wer organisiert den Transport? Ist das ein Reihengeschäft?
Würde Kunde B abholen, wäre deine Lieferung sogar innerdeutsch und somit steuerbar.
Du kannst das Reihengeschäft berechnen lassen. Siehe:
reihengeschaeftrechner....php#start
Für die Rechnungsstellung muss bei Reihengeschäft zwischen bewegter und ruhender Lieferung unterschieden werden.

Du kannst mit deiner Ausfuhr und Rechnung an A versenden.
Ist B Importeur, kann er mit der Rechnungswert von der Rechnung von A auch einführen. Wichtig ist nur dann auch dass deine Rechnung an A nicht an B geht. (Speditionen machen das ja gerne)

--> Aber ich denke mal nur die Lieferung geht einfach nur an B und Einführen wird A?
Dann soll der sich einfach darum kümmern. Sollte Kunde A ja auch klären, wie er es nun möchte. Meiner Meinung nach ;)

Chev Geschrieben am 11 Februar 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Dies ist meiner Meinung nach kein Reihengeschäft mit Bezug zur EU-Umsatzsteuerrichtlinie.

Sowohl Auftraggeber als auch Warenempfänger befinden sich in der Schweiz. Wie schon richtig genannt wurde, tritt der Verkäufer in D sowohl als Anmelder als auch als Ausführer auf. Dieses auf Basis der Rechnung, welche der Verkäufer in D and den Kunden A ausstellt (umsatzsteuerfreie Drittlandslieferung).
Die Sendung begleitet bei solchen Geschäften die Rechnung, welche A an B ausstellt, da auf dieser Basis die Einfuhr in der CH erfolgt.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich