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Handelsware ohne Präferenz in die Schweiz


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


rowara Geschrieben am 16 März 2022



Dabei seit
04 August 2009
38 Beiträge
Guten Abend zusammen.

Wir haben bei einem Lieferanten Waren gekauft, die wir ohne weitere Bearbeitung, also reine Handelsware,
in die Schweiz verkaufen wollen.

Wir haben für die Waren (ZTN 84810059) von unserem Lieferanten eine Lieferantenerklärung erhalten, die
jedoch nur den nichtpräferentiellen Ursprung bescheinigt, was bei uns aber durch Personalausfälle nicht
bemerkt wurde.

Die Waren haben einen Wert von knapp über 6000 €, benötigen also eine EUR.1.

Die EUR.1 wird aber vom Zoll nicht ausgestellt, da die Lieferantenerklärung nur den nichtpräferentiellen
Ursprung bescheinigt.

Meine Frage: Wie bekommen wir die Waren in die Schweiz bwz. wie wird so etwas zolltechnisch abgewickelt ?

So etwas ist bei uns noch nie vorgekommen, daher stehe ich auf dem Schlauch..

Kann jemand helfen ?

Danke im Voraus

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Chev Geschrieben am 17 März 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Eine Präferenz ist nie Pflicht. Ihr könnt die Ware ohne Präferenzen versenden - der Empfänger hat dann halt entsprechende Einfuhrabgaben zu tragen.

rowara Geschrieben am 17 März 2022



Dabei seit
04 August 2009
38 Beiträge
Hallo Chev,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie läuft das dann Papiertechnisch ab ?

Die Sendung via IAA+ ganz normal anmelden und dann ohne EUR.1 verschicken ?
Oder muss man sonst noch etwas machen ?

Wie gesagt, sowas haben wir noch nie gehabt.

Schönen Abend

Chev Geschrieben am 17 März 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Eine EUR.1 ist nicht mit einer Ausfuhranmeldung gleichzusetzen. Wie gesagt, Präferenzen sind keine Pflicht. Aber das Ausfuhrverfahren hingegen schon. Bitte mal auf Zoll.de informieren, unter Begriffen wie Ausfuhr, Ausfuhrverfahren, Ausfuhrzollstelle, etc... Evtl. kann auch der Spediteur helfen und für euch als Vertreter handeln.

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