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Warenbezeichnung englisch / ATLAS NCTS


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


CpT.Maverick Geschrieben am 01 April 2022



Dabei seit
06 November 2018
9 Beiträge
Hallo zusammen,

darf in NCTS Versandanmeldungen T1/T2 die Warenbeschreibung/-bezeichnung grundsätzlich in englischer Sprache angegeben werden?

Es wird immer davon gesprochen das diese so genau sein muss das die Ware eindeutig zu erkennen ist. V


Die Rechtsgrundlage dazu wäre ebenfalls sehr interressant.


Besten Dank

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 05 April 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Maverick,

es gibt im Hinblick auf die zu verwendende Sprache im Feld "Warenbezeichnung" tatsächlich keine konkrete gesetzliche Regelung. UZK, UZK-DA, UZK-IA, UZK-TDA und Versandübereinkommen enthalten hier nichts. Die deutschen Dienstvorschriften zum Versandverfahren enthalten ebenfalls nichts. Und auch das deutsche Merkblatt zu Zollanmeldungen enthält nichts. Die deutsche Abgabenordnung (AO) bestimmt jedoch: "Die Amtssprache ist deutsch."

Anders bei A-SumA oder E-SumA, wo das Merkblatt zu Zollanmeldung ausdrücklich beschreibt, dass die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache erfolgen kann.

Das (inoffizielle) Versandverfahrenshandbuch der EU-Kommission (findet man mit Google-Suche) enthält folgenden Satz: "Versandanmeldungen sind in einer von den zuständigen Behörden des Abgangsmitgliedstaats zugelassenen Amtssprache der
Vertragsparteien zu erstellen." Da nach der AO die Amtssprache in Deutschland deutsch ist, könnte man daraus schlussfolgern, dass eine Versandanmeldung, die bei einer deutschen Zollstelle angemeldet wird, in deutsch geschrieben sein muss.

Wenn die Zollstelle eine englische Warenbezeichnung akzeptiert, dann ist das super. Wenn aber nicht, dann hat man wohl zurzeit keine Chance...

Saludos
Erzi4

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