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Incoterms 2020 FCA - Kostenteilung


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


hqt78 Geschrieben am 04 Mai 2022



Dabei seit
03 Mai 2022
6 Beiträge
Hallo zusammen

Ich habe eine Frage bezüglich der Kostenteilung bei diesem Incoterms.
Ich habe zwar Erfahrung und Weiterbildungskurs besucht bezüglich Exportabwicklung und den neuesten Incoterms, bin bei weitem kein Experte. So wie die Incoterms im Handbuch formuliert sind, ist es für mich teilweise etwas schwierig zu interpretieren.

Ich arbeite bei einem schweizer Maschinenhersteller (Verkäufer).
Wir haben einen deutschen Kunden (Käufer).

1.0. Verkäufer ist ein schweizer Maschinenhersteller.
2.0. Käufer bestellt Ersatzteile mit Incoterms FCA Standort Verkäufer
3.0. Der Käufer hat uns gebeten seinen Spediteur per E-Mail zu avisieren mit Angaben zur Sendung und die Versand-Dokumente (Lieferschein, Rechnung) beizulegen.
3.1. Der Käufer hat eine entsprechende Vereinbarung mit seinem Spediteur die Sendungen so abzuwickeln und alle Kosten über Ihn laufen zu lassen.
3.2. Ich denke, der Käufer ist der Auftraggeber von der Spedition, wir haben hier keinen Vertrag mit der Spedition geschlossen.
4.0. Der Verkäufer erstellt die Ausfuhrdeklaration nicht selber, sondern lässt diese jeweils vom Paket-Dienst oder der Spedition erstellen.
4.1. In der Avisierung der Spedition für die Abholung der Sendungen wird vermerkt, dass die Spedition für uns die Ausfuhrdeklaration erstellen soll.
4.2. Wer ist hier der "Auftraggeber"?
4.3. Entsteht hier ein Vertragsverhältnis zwischen uns dem Verkäufer und der Spedition?
4.4. Welche Partei trägt hier die Kosten?
5.0. Bisher wurden alle Kosten dem Kunden direkt in Rechnung gestellt.
5.1. Nun hat der Käufer / die Spedition die Bedingungen geändert - keine Ahnung wer, so dass dem Verkäufer die Kosten für die Ausfuhrdeklaration in Rechnung gestellt wird - EUR 30.00.
6.0. Wer trägt die Kosten für die Ausfuhrdeklaration?
6.1. Trägt der Verkäufer die Kosten für die Ausfuhrdeklaration?
6.2. Oder kann der Verkäufer die Kosten für die Ausfuhrdeklaration dem Kunden in Rechnung stellen?
7.0. Als Verkäufer will man Ware/Dienstleistungen verkaufen und Gewinn erwirtschaften.
7.1. Wenn die Kosten für die Ausfuhrdeklaration vom Verkäufer getragen werden, dann müssten diese in dem Fall in den Gemeinkosten einkalkuliert werden?
8.0. Der Verkäufer versendet verschiedentlich FCA mit Paket-Diensten und anderen Speditionen.
8.1. Bei all diesen anderen Transportunternehmen werden dem Verkäufer keinerlei Kosten in Rechnung gestellt.
8.2. z.B. DHL Express / Ziegler / BLG machen diese etwas falsch?

9.0. Wenn der Verkäufer Incoterms DAP Standort Käufer sendet, verrechnet der Paket-Dienst z.B. EUR 30.00 dem Verkäufer, in diesem Preis ist der Transport und die Ausfuhrdeklaration inbegriffen.

Eine Internet-Suche erwies sich als schwierig eine konkrete Aussage zu finden - auch über den ICC selbst.
ICC Germany - Incoterms Digital Guide

Der Zollagent des Kunden erklärte mir, dass sie die Kosten bisher getragen haben und neuerdings die Kosten für die Ausfuhr dem Verkäufer in Rechnung stellen lassen von der Spedition.
Ich "widerspreche" ungern den Kunden, insbesondere einem Profi.

Kann jemand eine klare Aussage geben mit Angabe einer verlässlichen Quelle?

Schon mal besten Dank im Voraus.

Tam

CARGOFORUM PARTNER

HunkyDory Geschrieben am 04 Mai 2022



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27 Februar 2012
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Gemäß A7 der FCA Klausel hat der Verkäufer die Exportformalitäten zu erledigen und die Kosten zu tragen.

hqt78 Geschrieben am 04 Mai 2022



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6 Beiträge
HunkyDory wrote:
Gemäß A7 der FCA Klausel hat der Verkäufer die Exportformalitäten zu erledigen und die Kosten zu tragen.

Das liest sich für mich aber anders, weshalb ich hier Frage.
... hat der Verkäufer dem Käufer auf DESSEN Verlangen, Gefahr und Kosten ...
Falls es sich wirklich so liest, dann muss der Verkäufer diese Kosten im Prinzip schon einkalkulieren im Verkaufspreis?.

Chev Geschrieben am 04 Mai 2022



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10 April 2009
1477 Beiträge
Der Kunde kann euch meiner Meinung nach nicht vorschreiben, wo die Ausfuhrverzollung stattzufinden hat. Wenn ihr diese selbst durchführen bzw. über euren eigenen Dienstleister durchführen wollt, so kann euch der Kunde nicht seinen Spediteur dafür aufdrücken, mit dem ihr ja keinerlei Verträge habt. Weiterhin kann es passieren, dass der Spediteur ein Vertretungsverhältnis mit euch vereinbaren möchte, sodass ihr dann auch noch für die durch einen Dritten (in dem Fall der Spediteur des Kunden) abgegebene Ausfuhr-anmeldung voll oder zum Teil mithaftet (direkte / indirekte Vertretung).

Chev Geschrieben am 04 Mai 2022



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10 April 2009
1477 Beiträge
Und zum Thema: "Auf dessen Gefahr, Kosten, etc."

Hier geht es meiner Meinung nach nicht um die Ausfuhrverzollung. Diese liegt bei FCA definitiv beim Verkäufer inkl. Kosten und Gefahren.

Meiner Meinung nach geht es hier um exportkontrollrelevante Vorgänge, Genehmigungen etc.

hqt78 Geschrieben am 04 Mai 2022



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6 Beiträge
Chev wrote:
Der Kunde kann euch meiner Meinung nach nicht vorschreiben, wo die Ausfuhrverzollung stattzufinden hat. Wenn ihr diese selbst durchführen bzw. über euren eigenen Dienstleister durchführen wollt, so kann euch der Kunde nicht seinen Spediteur dafür aufdrücken, mit dem ihr ja keinerlei Verträge habt. Weiterhin kann es passieren, dass der Spediteur ein Vertretungsverhältnis mit euch vereinbaren möchte, sodass ihr dann auch noch für die durch einen Dritten (in dem Fall der Spediteur des Kunden) abgegebene Ausfuhr-anmeldung voll oder zum Teil mithaftet (direkte / indirekte Vertretung).

Wir führen die Ausfuhrverzollung nicht selber durch.
Der Kunde/Käufer schreibt uns nicht vor, wer die Ausfuhrverzollung für uns durchführt.
Sein Spediteur bietet diese Dienstleistung an, weshalb wir es über Ihn / seinen Unterbeauftragten machen lassen.
Das vereinfacht meiner Meinung nach den Ablauf ganzen Ablauf.


Zuletzt bearbeitet von hqt78 am 04 Mai 2022 - 13:36, insgesamt einmal bearbeitet

Chev Geschrieben am 04 Mai 2022



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Dann ist es im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn ihr dem zustimmt, sind aber die Kosten für die Ausfuhrverzollung des Spediteurs durch euch zu tragen. So zumindest kenne ich es aus der Praxis bei FCA.

hqt78 Geschrieben am 04 Mai 2022



Dabei seit
03 Mai 2022
6 Beiträge
Es ist richtig, dass der Spediteur im gegenseitigen Einverständnis für uns die Ausfuhrverzollung durchführt.
Besteht in diesem Fall / dieser Konstellation ein direktes / indirektes Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Spedition?

Wenn wir direkt den Paket-Dienst DHL Express beauftrag und der Versand mit FCA über das Konto eines anderen Kunden/Käufers laufen lassen, erhalten wir keine Abrechnung für die Ausfuhrverzollung.
Wenn wir direkt die Spedition Ziegler beauftragen und den Versand mit FCA über das Konto eines anderen Kunden/Käufers laufen lassen, erhalten wir keine Abrechnung für die Ausfuhrverzollung.
In diesen Fällen besteht auch ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Transportunternehmen.
In meiner Praxis kenne ich es eben nicht, was mich etwas verwundert.

Summertime Geschrieben am 04 Mai 2022



Dabei seit
05 Juli 2019
28 Beiträge
Nichts für ungut, hqt78, aber das kann man nicht anders lesen, höchstens den falschen Incoterm zitieren. Denn das beigefügte Foto zeigt den Auszug von A7 aus EXW.

Bei FCA steht unter A7 eindeutig:

"FCA (Frei Frachtführer)
a) Ausfuhrabfertigung
Gegebenenfalls hat der Verkäufer alle Ausfuhrabfertigungsformalitäten durchzuführen und zu bezahlen, die von dem jeweiligen Ausfuhrland vorgeschrieben sind........."


Falls dann immer noch Zweifel bestehen sollten, empfiehlt sich das Lesen einer Incoterms-Kommentierung beispielsweise von Prof. Dr. jur. Graf von Bernstorff. Darin heißt es zu A7: "Mit der Klausel FCA schuldet der Verkäufer dem Käufer die Freimachung der Ware für den Export, also die Beschaffung der Ausfuhrbewilligung, anderer behördlicher Genehmigungen sowie die Erledigung der Zollabfertigung, und er hat dafür auch die Kosten zu tragen."

hqt78 Geschrieben am 04 Mai 2022



Dabei seit
03 Mai 2022
6 Beiträge
Summertime wrote:
Nichts für ungut, hqt78, aber das kann man nicht anders lesen, höchstens den falschen Incoterm zitieren. Denn das beigefügte Foto zeigt den Auszug von A7 aus EXW.

Bei FCA steht unter A7 eindeutig:

"FCA (Frei Frachtführer)
a) Ausfuhrabfertigung
Gegebenenfalls hat der Verkäufer alle Ausfuhrabfertigungsformalitäten durchzuführen und zu bezahlen, die von dem jeweiligen Ausfuhrland vorgeschrieben sind........."


Falls dann immer noch Zweifel bestehen sollten, empfiehlt sich das Lesen einer Incoterms-Kommentierung beispielsweise von Prof. Dr. jur. Graf von Bernstorff. Darin heißt es zu A7: "Mit der Klausel FCA schuldet der Verkäufer dem Käufer die Freimachung der Ware für den Export, also die Beschaffung der Ausfuhrbewilligung, anderer behördlicher Genehmigungen sowie die Erledigung der Zollabfertigung, und er hat dafür auch die Kosten zu tragen."

Hallo Summertime

Danke für den Hinweis, sehe es nun auch (◔_◔)
Sorry, dass ich Verwirrung gestiftet habe.

Von mir aus kann man das Thema schliessen / archivieren / löschen.

Danke auch an die anderen Schreiber/-innen.

Chev Geschrieben am 04 Mai 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Besteht in diesem Fall / dieser Konstellation ein direktes / indirektes Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Spedition?

Ein ordentlicher Spediteur arbeitet hier über eine Vollmacht, die er von euch zunächst anfordert / ausfüllen lässt.
Es kommt drauf an, wie der Spediteur die Ausfuhranmeldung abgeben möchte - in direkter Vertretung, indirekter Vertretung oder sogar ganz im eigenen Namen. Letzteres ist theoretisch möglich, da Spediteure seit einiger Zeit auch als zollrechtlicher Ausführer auftreten dürfen. Im Zweifel beim Spediteur nachfragen, ihr erhaltet ja dann auch den Ausgangsvermerk für die steuerfreie Ausfuhr vom Spediteur.

Zitieren::

Wenn wir direkt den Paket-Dienst DHL Express beauftrag und der Versand mit FCA über das Konto eines anderen Kunden/Käufers laufen lassen, erhalten wir keine Abrechnung für die Ausfuhrverzollung.

Evtl. wurde gar keine Ausfuhranmeldung erstellt, wenn Wert unter 1.000 EUR war. Darum auch keine Abrechnung.

Zitieren::

Wenn wir direkt die Spedition Ziegler beauftragen und den Versand mit FCA über das Konto eines anderen Kunden/Käufers laufen lassen, erhalten wir keine Abrechnung für die Ausfuhrverzollung.

Dann könnte es sein, dass der Spediteur die Kosten für die Zollabwicklung in den Frachtpreis des Kunden einkalkuliert hat, sodass dieser dafür (bewusst oder unbewusst) aufkommt.

hqt78 Geschrieben am 05 Mai 2022



Dabei seit
03 Mai 2022
6 Beiträge
@Chev
Danke für die Ausführungen.

Exportmanager Geschrieben am 05 Mai 2022



Dabei seit
09 März 2016
95 Beiträge
Hi hqt78, vielen Dank für Deinen Beitrag und schön Dich dabei zu haben. Wir löschen und archivieren die Beiträge nicht, damit auch andere davon lernen können. Da die Anmeldungen anonym erfolgen gibt es ja auch keinen Rückschluss auf die jeweilige Person. Schöne Grüße

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