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Russland Embargo Lieferungen für humanitäre Zwecke


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


fjs02 Geschrieben am 05 Mai 2022



Dabei seit
22 Januar 2015
39 Beiträge
Hallo allerseits,

wir liefern seit Jahren Produkte der Pos. "38249996" nach Russland.

Es handelt sich hierbei um Medizinprodukte f.d. Zahnmedizin.

Seit dem 09.04.22 ist die Ausfuhr verboten.

Ausfuhrgenehmigungen gibt es nur für Lieferungen zu "humanitären Zwecken" gemäß Artikel 3k.5 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates (Codierung/Schlüssel: Y834)

Mein Chef meint jetzt, da es sich bei unseren Produkten um Medizinprodukte handelt, würden unsere Lieferungen doch "humanitären Zwecken" dienen.

Was haltet ihr davon?

Ich halte die Herleitung für abenteuerlich und denke, dass hier der Begriff "humanitär" falsch interpretiert wird...

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Erzi4 Geschrieben am 05 Mai 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Du siehst das völlig richtig. Gewerbliche Lieferungen sind keine Sendungen zu humanitären Zwecken. Das sind nur solche Sendungen, die von NGO's oder ähnlichen Organisationen, also z.B. Rotes Kreuz oder UNICEF, befördert und kostenfrei abgegeben werden. Der Begriff der "humanitären Hilfe" wird zwar in der Sanktionsverordnung selbst nicht definiert. Er wird aber hier ganz gut erläutert.

Du brauchst ja auch für Lieferungen im Sinne von Artikel 3k Abs. 5 eine Genehmigung vom BAFA. Wir beide können ja mal gegen Deinen Chef wetten, ob Euch eine solche Genehmigung für eine gewerbliche Sendung erteilt wird...

Was man wirklich tun kann: sich über seinen Wirtschaftsverband an die EU-Kommission wenden (zuständig sind hier DG FISMA und DG TAXUD) und darum bitten, dass Anhang XXIII so geändert wird, dass er keine Medizinprodukte mehr verbietet.

Saludos
Erzi4

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