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Verarbeitungslisten Allgemeine Toleranz


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


NOH1978 Geschrieben am 20 Mai 2022



Dabei seit
05 März 2018
11 Beiträge
Hallo Zusammen! Ich bin gerade etwas verwirrt: Gilt bei Bekleidung (z.B: 62064000) die 8% ab Werk oder 40% ab Werk Regel? Laut Verarbeitungslisten ist es 40%; gelernt habe ich eigentlich 8% ...

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Erzi4 Geschrieben am 23 Mai 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo NOH1978,

es gibt in den Ursprungsregeln stets die Regeln aus der Verarbeitungsliste, die vorrangig zu erfüllen sind. Nur, wenn diese zunächst nicht erfüllt sind, kann man schauen, ob man unter Anwendung der Toleranzregel (bei Textilien die besonderen Toleranzregeln 5 und 6 aus den Einleitenden Bemerkungen zur Verarbeitungsliste) doch noch zum Ursprung kommt.

Da die produktspezifischen Ursprungsregeln bei Kapitel 62 abhängig vom Land sehr unterschiedlich ausfallen, hier nur ein Beispiel für die Schweiz:

Für die Zolltarifnummer 6206 4000 (= Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern) gibt es in der Verarbeitungsliste Schweiz zwei verschiedene Regeln, abhängig davon, ob die Blusen bestickt sind oder nicht.

Nicht bestickt: die einzige Regel lautet "Herstellen aus Garnen". Man spricht hier auch vom doppelten Tarifsprung. Man muss also entweder ein Gewebe aus der EU einsetzen oder beliebiges Garn, das man in der EU erst einmal zu einem Gewebe verarbeiten muss. Setzt man drittländisches Gewebe ein, ist die Regel nicht erfüllt. Dann kann man aber noch die Toleranzregel 6.1 prüfen. Danach wäre der Einsatz von drittländischem Gewebe bis zu einem Wertanteil von 8% bezogen auf den Ab-Werk-Preis doch möglich.

Bestickt: entweder wie bei nicht bestickt, d.h., Herstellen aus Garnen. Oder, Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet.
Das Gewebe darf also hier aus einem Drittland stammen, wenn es in der EU bestickt wird und wenn der Wert des Gewebes höchstens 40% des ab-Werk-Preises beträgt. Hier wird zwar auch auf die Toleranzregel hingewiesen. Diese läuft in diesem Fall jedoch ins Leere. Denn wenn ich einen Wertanteil von mehr als 40% habe, habe ich auch deutlich mehr als 8%. Und zusammenrechnen darf man nicht. Aus den 40% können also keine 48% werden...

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 23 Mai 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Sehe auch immer wieder Neues. Dass im Textilbereich auch Wertregeln existieren, habe ich so auch noch nicht gesehen. Vor allem mit dem Unterschied ("bestickt / nicht bestickt"). Mal Wertregel, mal nicht - dann der doppelte Tarifsprung und beides aber mit abweichenden Toleranzregeln.

Für Unternehmen, die sich nicht damit auskennen und nicht standardmäßig im Textilbereich tätig sind, fast schon böhmische Dörfer.
Immer wieder interessant, welch hohe Komplexität hinter dem Präferenzrecht steht und welche Konstrukte dort geschaffen wurden.

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