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Unterschied 3LNA81 und 3LNA812
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
chichi2701 |
Geschrieben am 17 Mai 2022
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Dabei seit 20 Januar 2017 82 Beiträge
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Hallo zusammen,
kann mir jemand den Unterschied zwischen 3LNA81 und 3LNA812 erklären und woher ich weiß, bzw. im EZT sehe, wann ich welche Codierung nehmen muss.
Mir ist bekannt des es sich bei 3LNA81 um die Negativcodierung der Ausfuhrliste Teil A
und 3LNA812 um die Negativcodierung der Ausfuhrliste Teil B geht. Ich habe gesehen das es auch eine 3LNA83 gibt.
Tja aber woher weiß ich was ich wann nehmen muss. Im EZT ist immer nur bis 3LNA verschlüsselt. Und dann?
Ich denke ihr habt davon schon mal was gehört.
Hoffentlich kann mir jemand helfen.
Vielen Dank vorab
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Erzi4 |
Geschrieben am 18 Mai 2022
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Dabei seit 02 Dezember 2008 492 Beiträge
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Hallo chichi,
der EZT hilft hier alleine nicht weiter. Auf der Webseite des Zolls, www.zoll.de, findest Du aber unter ATLAS-Publikationen das Handbuch "Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung", in dem alle gängigen Codes aufgeführt und erläutert sind.
Saludos
Erzi4
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Chev |
Geschrieben am 18 Mai 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich glaube, die Frage war so gemeint, dass es nicht darum geht, was die Codierungen ausdrücken, sondern wie im EZT erkennbar ist bzw. zu unterscheiden ist, welche der verschiedenen 3LNA zu setzen ist.
Im Regelfall ist die 3LNA gemeint, welche sich auf Teil 1, Abschnitt A der Ausfuhrliste bezieht - also 3LNA81 bzw. statt der 81 das jew. Länderkürzel.
Ein Text zur jeweiligen Vorschrift, auf welche sich die "Fußnote" bezieht, sollte in jeder Fußnote vorhanden sein. Wenn im Text steht: "Die Ausfuhr ist genehmigungspflichtig, wenn die Güter unter Teil I Abschnitt A Nr. XXXXX der Ausfuhrliste fallen", dann ist 3LNA81 bzw. 3LNA + Länderkürzel zu setzen.
3LNA812 bzw. 3LNA83 beziehen sich auf Teil 1, Abschnitt B der Ausfuhrliste, was auch so im Text in der Fußnote erscheinen sollte. Kommt also ein Hinweis im Text auf "Abschnitt B", ist dann 3LNA812 bzw. 3LNA83 zu setzen.
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chichi2701 |
Geschrieben am 20 Mai 2022
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Dabei seit 20 Januar 2017 82 Beiträge
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Hi Chev,
vielen Dank für deine Antwort. Genau das wollte ich wissen.
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chichi2701 |
Geschrieben am 23 Mai 2022
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Dabei seit 20 Januar 2017 82 Beiträge
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Hi Chev,
hast du zufällig ein paar Beispiel wo sich laut EZT-Online die Unterschiede abbilden?
Leider finde ich keine, auf Anhieb.
Liebe Grüße
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Chev |
Geschrieben am 23 Mai 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Schau mal bei 49019900 unter den Ausfuhrhinweisen bei der ersten GPF-Fußnote.
Dort sind diverse Einträge mit Hinweisen auf die entsprechende Ziffer im Abschnitt B sowie bei Notwendigkeit einer Ausfuhrgenehmigung der Hinweis auf die Codierung 3LLA.
Demnach wäre - bei Erscheinen von 3LLA - als Negativcodierung (insofern es anhand des Abschnittes B geprüft wurde) 3LNA812 bzw. 3LNA83 zu setzen.
Normaler Weise sollten die Negativcodierungen im EZT ebenfalls angezeigt werden, es steht jedoch nur 3LLA.
Diese beiden Negativcodierungen zum Abschnitt B gibt es jedoch erst seit 2019, evtl. ein Grund, warum im EZT nicht bzw. noch nicht gepflegt.
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chichi2701 |
Geschrieben am 25 Mai 2022
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Dabei seit 20 Januar 2017 82 Beiträge
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Danke Chev.
Jetzt habe ich den Unterschied gesehen und unseren Codierkatalog angepasst. Wir haben eine Nummer (90318080) dabei wo ich die sowohl die 3LNA81 als auch die 3LNA812 eintragen musste.
Vielen Dank nachmal
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