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Warenbezeichnung in der Ausfuhranmeldung


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


chichi2701 Geschrieben am 09 Juni 2022



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Guten Morgen liebe Zollmitstreiter,

ich habe ein Problem und würde gern eure Meinung dazu hören. Ich habe vor kurzen bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und bin hier wieder für Zoll zuständig. Eines der Probleme welches ich habe ist folgendes:

Wir vertreiben weltweit Autoersatzteile. Die Kollegen erzeugen nun bei einer Lieferung automatisch die Lieferdokumente. Leider lässt sich nicht, anhand der Warenbezeichnung, erschließen was genau geliefert wird. Die Texte im ERP System geben das nicht her. (ein Ändern der Texte ist nicht möglich). Zusätzlich reden wir von ca. 50000 aktiven Einzelteilen die verkauft werden.
Mit diesem Problem ist es nicht möglich im Feld Warenbezeichnung die für die Auslieferung vorgesehenen Produkte aufzuzählen. Mir ist durchaus bewusst, dass dies nicht korrekt ist. In meiner Vergangenheit als Zollmensch hatte ich einen solchen Fall noch nicht.

Wir geben im Moment eine Aufzählung der Teile an, die in der Zolltarifnummer bei uns tarifiert ist. Es ist aber wahrscheinlich, dass nicht immer alle Teile in der Lieferung enthalten sind.

Hier ein Beispiel:
Zolltarifnummer 87083091
Bremsen und Teile davon für PKW (..., Bremsscheibe, Scheibenbremsbeläge, Bremssattel, Montage-, Reparatur- und Zubehörsätze für Bremsscheiben, Bremssattelkolben)

Wie seht ihr das? Wie würdet ihr euch verhalten? Könnte ich die Warenbezeichnung in der Zollanmeldung so formulieren, dass wir im Nachgang keine Probleme mit dem Zoll bekomme? Oder sollte ich die Aufzählung weglassen und halt allgemein schreiben "Teile von Scheibenbremsen". Welche Gefahren seht ihr im Prüfungsfall?

Vielen Dank vorab

Liebe Grüße

Jan

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 11 Juni 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Bei uns ist die Warenbezeichnung in den Artikel-Stammdaten hinterlegt. Diese zieht sich automatisch in die ABD-Positionen.

Wenn ihr viele Teile habt, dann würde ich dies mit dem Zollamt besprechen, bei Bewilligungen evtl. auch Hauptzollamt. Denn allgemein genügt es nicht zu schreiben "Teile für KFZ", sondern die Bezeichnung muss allgemein verständlich spezifiziert werden.

Evtl. ist das mit der Aufzählung eine Variante, also dass man immer die komplette Aufzählung einsetzt, wenn diese allgemein verständlich ist und euer Produktspektrum tatsächlich widerspiegelt. Wenn es jedoch (stark) unterschiedliche ZTN sind, die ihr habt, dann sehe ich eine solche Zusammenfassung als schwierig.

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