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ABD Erstellung RU


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Export321 Geschrieben am 28 Juni 2022



Dabei seit
28 Juni 2022
1 Beiträge
Hallo zusammen,
ich benötige bitte euer Schwarmwissen.
Wir haben hier noch eine letzte Sendung nach Russland, diese wurde bereits vor dem Krieg bestellt und bezahlt und der Kunde möchte diese gerne abholen.
Wir haben ABD's in der Vergangenheit über unseren Spediteur als Zolldienstleister erstellen lassen.
Diese erstellen allerdings nichts mehr für Russland, wir haben diverse Agenturen kontaktiert, ohne Erfolg.
Jetzt hat der Kunden in RU einen Spediteur aus Polen der ihm das ABD erstellen würde und die Ware bei uns abholen möchte, allerdings möchte dieser eine Zollvollmacht die wir ihm nicht erstellen möchten, da er uns gänzlich unbekannt ist.
Unser HZA hat uns mitgeteilt, dass wir das auch nicht müssen, der Spediteur kann das ABD auf seine Kappe erstellen und uns lediglich als "Ladeort" angeben, und hier die Sendung für den Zoll zur Beschau stellen - geht das?
Der Spediteur aus PL sagt dass es nicht geht und er die Ware oder unsere Vollmacht benötigt.
Hat hier eventuell jemand Erfahrung?
Vielen Dank :-)

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Chev Geschrieben am 28 Juni 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Der polnische Spediteur kann keine Ausfuhranmeldungen im deutschen Zollsystem (ATLAS) abgeben und somit nicht in DE gestellen. Sehr wohl kann er aber im eigenen Namen die Ausfuhranmeldung in Polen abgeben, sobald er die Ware bei sich auf dem Lager hat. Er kann als zollrechtlicher Ausführer und Anmelder handeln, dann seid ihr aus der Vertretung raus (kein Vertretungsverhältnis und somit auch keine Vollmacht). Allerdings haftet er dann auch vollumfänglich, weswegen er euch wahrscheinlich gerne in "Direkter Vertretung" hinterlegen möchte. Letztendlich legt ihr fest, wie ihr es haben wollt. Generell regelt der Incoterm, wer zur Abgabe der Zollanmeldung verpflichtet ist bzw. wer diese "besorgen" muss (Verkäufer oder Käufer).

Nichtsdestotrotz seid ihr jedoch der außenwirtschaftliche Ausführer und müsst sämtliche exportkontrollrelevante Punkte einhalten, auch bzw. gerade in Hinsicht auf aktuelle Russland-Sanktionen.

fjs02 Geschrieben am 05 August 2022



Dabei seit
22 Januar 2015
39 Beiträge
Ich hätte bei so einer Konstellation immer Angst, dass der Spediteur womöglich eine ZTN anmeldet, die lt. RU-Embargo sanktioniert ist...

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