|
|
|
Seefracht nach Réunion
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?
Regina |
Geschrieben am 04 Juli 2022
|

Dabei seit 04 Juli 2022 2 Beiträge
|
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit Seefrachten nach Réunion?
Meiner Internetrecherche zufolge wird eine Ausfuhranmeldung benötigt UND ein T2L (die Ware hat deutschen Ursprung)? Ist der Ländercode FR wirklich in Ordnung? Unsere Buchhaltung pocht darauf, da die Umsatz ID ebenfalls auf FR läuft. Ich bin davon ausgegangen dass hier RE verwendet werden muss. Ich wäre sehr dankbar, wenn hier jemand seine Erfahrung einbringen könnte.
Viele Grüße
Regina
|
|
|
|
 |
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Chev |
Geschrieben am 04 Juli 2022
|

Dabei seit 10 April 2009 1416 Beiträge
|
Réunion gehört durch die Zugehörigkeit zu Frankreich zum Unionsgebiet (Zollgebiet) und so gesehen handelt es sich eigentlich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Allerdings gehört Réunion nicht zum Steuergebiet der EU, weswegen es steuerlich ein Export ist. Somit wird eine Ausfuhranmeldung mit dem Verfahren CO (=Anmeldeart der Ausfuhr) und Länderkürzel FR benötigt, um die steuerfreie Lieferung mittels Ausgangsvermerk nachweisen zu können.
Das ISO-Länderkürzel für Réunion lautet dennoch "RE".
Ein T2LF wird für Seefrachten benötigt, um den Unionscharakter der Ware beim Import auf Réunion nachzuweisen, damit entfallen Zölle - denn innerhalb des Zollgebietes der EU fallen keine Zölle an.
Zum Thema Umsatzsteuer:
Ist z. B. ein Französischer Auftraggeber dazwischen, müsst ihr ggf. Umsatzsteuer ausweisen, da es sich dann um ein innergemeinschaftliches Dreiecks-/Reihengeschäft handelt, bei dem aus Steuersicht mehrere "Lieferungen" auftreten, wovon eine steuerbar sein muss.
|
|
|
|
 |
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|