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Import nach Deutschland im Rahmen eines Dreiecksgeschäft


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


chichi2701 Geschrieben am 08 Juli 2022



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage bezüglich eines, mir sich nicht richtig erschließendem, Dreiecksgeschäftes.

Folgende Situation:

Wir bestellen bei einer dänischen Firma Bremsbeläge. Der Incoterm DAP ist Grundlage.
Nun bestellt der dänische Lieferant bei seiner Tochter in Indien. Der Indische Lieferant verkauft die Teile direkt an seinen
Mutterunternehmen in Dänemark. Der Wiederum stellt und dann die Teile in Rechnung.
Die Ware kommt aber direkt aus Indien. Es existiert eine Indische Packliste aber nur die Handelsrechnung von Dänemark an uns. Damit versendet der Indische Lieferant direkt an uns.

Nun kommt es beim Eingang in die EU zur Verzollung in unserem Namen. Wir treten im Zollpapier als Empfänger / Anmelder und Erwerber auf. Versender ist das Indische Unternehmen und als Verkäufer ist unser dänischer Lieferant genannt.
In der Zollanmeldung wird die Handelsrechnung vom dänischen Unternehmen codiert und zur Berechnung der Zölle und der EUST herangezogen.

Ist das zollrechtlich korrekt? Das eigentliche Kaufgeschäft findet zwischen Dänemark und Deutschland statt.
Ist es richtig die Rechnung des Dänen für die Zollanmeldung heranzuziehen?

Vielen Dank vorab für eure Meinungen

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Chev Geschrieben am 08 Juli 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Dies ist meiner Meinung nach ein völlig normales Vorgehen. Bei solchen "Dreiecksgeschäften" erfolgt die Importverzollung generell immer auf Basis der Rechnung des Auftragsnehmers (Dänemark) an seinen Kunden (euch), da die Rechnung des Inders nicht bekannt und für den Empfänger nicht vorgesehen ist. Meiner Meinung nach sollte das zollseitig kein Problem sein, dass eine Rechnung eines EU-Beteiligten verwendet wird. Der indische Versender sollte aber ggf. auf der Rechnung erscheinen, sodass eindeutig ist, dass die Ware aus einem Drittland direkt gesendet wurde.

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