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Wer füllt den CMR-Frachtbrief aus?


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Chev Geschrieben am 31 Juli 2022



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10 April 2009
1477 Beiträge
Auch, wenn der Kunde selbst abholt (mit eigenem Fahrzeug), unterliegt das meiner Meinung nach dem CMR-Frachtrecht.

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Summertime Geschrieben am 01 August 2022



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05 Juli 2019
28 Beiträge
Die CMR kommt dann zur Anwendung, wenn ein entgeltlicher Frachtvertrag über die Beförderung eines Gutes auf der Straße mittels Fahrzeuge abgeschlossen wird. Wenn also die Voraussetzungen für Werkverkehr -Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens - gem. §1 GüKG gegeben sind, gilt die CMR nicht. Dann müssen auch keine frachtbezogene Dokumente erstellt und mitgeführt werden.

Chev Geschrieben am 01 August 2022



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Die Frage ist, ob ein ausländisches Unternehmen den deutschen Rechtsnormen für Werkverkehr und GüKG unterliegt. Ich denke, es unterliegt in erster Linie den Vorschriften des eigenen Landes, was die Registrierung von Fahrzeugen etc. angeht. Ein LKW Transport ins Ausland unterliegt meiner Meinung nach immer den CMR, da irgendein internationales Recht gelten muss, und das sind nun mal die CMR. Ansonsten bitte Rechtsgrundlagen benennen.

Summertime Geschrieben am 02 August 2022



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@chev: "Ich denke...," "Ich meine..." Selber nichts konkretes ausführen, aber von anderen Rechtsquellen verlangen, weil ansonsten die eigene Meinung als die einzig richtige angesehen wird. Wow, dass nenne ich mal auf einem hohen Ross sitzen.....

Normalerweise würde ich in einem Forum so jemanden einfach sich selbst überlassen, aber darunter soll ja der eigentliche Fragesteller nicht leiden.

Also, im EU-Recht sind die Vorgaben für den grenzüberschreitenden Werkverkehr in der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 geregelt, konkret im Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe d).

Und zur CMR: Die CMR („Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“) regelt die entgeltliche Beförderung von Gütern mit Straßenfahrzeugen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens ein Staat CMR Vertragsstaat ist.

Spätestens bei den Worten "Vertrag" (= Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien) und "entgeltlich" (= Leistung und Gegenleistung) sollte deutlich werden, dass die CMR nicht zum Werksverkehr (= Güterbeförderung für eigene Zwecke) passt.

Chev Geschrieben am 02 August 2022



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Wann die CMR gelten, kann jeder im Internet einsehen und die meisten wissen es auch. Darum habe ich den Rechtstext, wann die CMR in Kraft treten jetzt hier nicht einkopiert.

Anders ist es sicherlich bei Rechtsnormen wie GüKG und Werkverkehr, dessen Rechtsnormen und Gegebenheiten nicht sofort einsehbar / nicht jedem bekannt sind. Wer also auf solche (schon spezielleren) Gesetzmäßigkeiten verweist, sollte auch Fundstellen angeben, sodass es auch für jeden nachvollziehbar ist.

Eine Meinung bleibt eine Meinung - und genau darum habe ich um Rechtsquellen gebeten, da Meinungen ja auch änderbar sind.
Ich habe ja nicht gesagt, dass meine Meinung die richtige ist. Nun ja, sei es drum.

Wenn der Kunde mit eigenem Fahrzeug abholt, so stimme ich zu und ziehe meine Meinung, dass dies den CMR unterliegt, zurück. Ich bin jedoch von den CMR ausgegangen, da mir die Rechtsnorm über einen grenzüberschreitenden Werkverkehr nicht bekannt war - also vielen Dank dennoch für die Aufklärung!

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