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Ausfuhr nach UK zur Bearbeitung und anschliessender Wiedereinfuhr in die EU
Das richtige Verfahren für eine vorübergehende Ausfuhr / Einfuhr. Alles zu einem internen Versandverfahren. Gestellung und Kontrollexemplar T5, summarische Ausgangsanmeldung und Wiederausfuhrmitteilung, passive Veredelung sowie die Ausfuhr und Wiedereinfuhr bei der vorübergehenden Verwendung mit Carnet ATA
sometsu |
Geschrieben am 04 August 2022
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Dabei seit 11 Februar 2011 3 Beiträge
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Hi Zusammen,
komme bei folgendem Fall gerade nicht so richtig weiter, zuviele widersprüchliche Infos bzw. Unklarheiten:
Es soll eine Unions-Ware von DE nach England (Tochterfirma von uns) zur Bearbeitung versendet werden. Nach der Bearbeitung soll das Produkt dann zum Endkunden in Dänemark geschickt werden.
Bei der Ausfuhr nach UK würde ich dann das ABD mit dem Verfahren der PV anmelden, soweit so klar. Aber was passiert in UK bzw. was muss da alles beachtet werden? Die Kollegen in UK würden es als AV anmelden bei der Einfuhranmeldung? Dann bearbeiten, und bei der Ausfuhr nach DK eine Zollanmeldung zur Wiedereinfuhr einer Warensendung nach Lohnveredelung anmelden?
Welche Dokumentationen / Dokumente sind da nötig? Gibt es Hürden oder Besonderheiten die beachtet werden müssen? Wäre gerne vorbereitet bevor wir das ganze so anleihern ;)
Danke im Voraus!
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