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Ursprungswaren China
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
chichi2701 |
Geschrieben am 16 September 2022
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Dabei seit 20 Januar 2017 76 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe einmal eine "dumme" Frage. Ich stehe hier etwas auf dem Schlauch und bin auf Infos von euch angewiesen.
Bekomme ich es als reines Handelsunternehmen hin aus einer Chinesichen Ursprungsware eine EU Ursprungsware zu machen um anderen Ländern beim Export eine Präferenz zu gewähren.
Bis jetzt war ich immer auf dem Standpunkt, dass dies nicht möglich ist. Aber es gibt doch sogannte Verarbeitungslisten in den Präferenzabkommen wo ein Wert X an Vormaterialien mit ausländischen Ursprung sein dürfen.
Lässt sich dies im Falle eines reinen Handelsgeschäftes abwandeln?
z.B. Warencode 87083091 nach Nord Mazedonien
Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet.
Wenn mein Produkt nun 10 Euro im Verkauf und 4 Euro im Einkauf kostet, würde wenn man mal von dem Begriff "Herstellen" absieht diese Listenbedinigung auch Erfüllen?
Ich weiß es klingt komisch, allein schon wegen dem Wort "Herstellen" in der Listenbedingung, aber irgendwie kann man es ja auch anders auslegen.
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CARGOFORUM PARTNER
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Stuttgarter |
Geschrieben am 16 September 2022
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Dabei seit 05 September 2019 46 Beiträge
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Schau mal hier.
Das sollte alle Deine Fragen beantworten...
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chichi2701 |
Geschrieben am 16 September 2022
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Dabei seit 20 Januar 2017 76 Beiträge
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Hallo Stuttgarter,
vielen Dank für deine Antwort.
Aufgrund des folgenden Satzes ist es nicht möglich, da keine Wertschöpfung an den Tielen vorgenommen wird.
Die Prüfung von Bedingungen der Verarbeitungsliste setzt somit voraus, dass die verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft eine Behandlung erfahren, die über diese Minimalbehandlungen hinausgeht.
Mehr als Punkt b und k und l machen wir nicht (Minimalbehandlung)
Ich denke ich habe das so richtig Verstanden, oder?
Vielen Dank vorab und ein schönes WE
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Chev |
Geschrieben am 16 September 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1472 Beiträge
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Vom Grundgedanken her würde hier ja eine unbearbeitete chinesische Ware dann zollfrei/zollbegünstigt in ein präferenzielles Abkommensland der EU weiterexportiert werden. Davon hätte zwar der Importeur (euer Kunde in MK profitiert) aber durch das Nicht-Anwenden von Zöllen würde dann indirekt die chinesische Wirtschaft gestärkt werden, obwohl die EU kein Abkommen mit China hat.
Somit ist es auch gut, dass dies wie oben beschrieben nicht funktioniert, da sonst der Grundgedanke von Präferenzen verloren geht, womit man ja die jeweiligen Abkommensländer unter sich stärken/fördern will, und nicht irgendwelche Drittparteien, welche billig produzieren.
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