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Einfuhrverzollung in Deutschland mit ausländischer EORI


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


madmax746 Geschrieben am 20 September 2022



Dabei seit
01 April 2022
4 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich habe vor langer Zeit mal nach gelesen, dass es leider im ATLAS noch nicht möglich ist mit einer ausländischen EORI-Nummer zu verzollen aber kommen soll ca. 2022.
Nun habe ich es gezwungener Maßen einfach ausprobiert mit einer nord-irischen EORI als Anmelder bei einer Luftfracht, die in FRA angekommen ist. In Verbindung mit "Barzahlung" statt "Aufschub" hat es ohne Probleme funktioniert. Allerdings war hier der Empfänger in Deutschland ansässig und ich konnte im Atlas dort auch seine Deutsche EORI angeben.

Nun habe ich eine Anfrage für eine Lieferung nach Österreich über München. Hier wäre der Anmelder als auch Empfänger im Ausland (AT). Denkt ihr es würde hier auch funktionieren oder lag es an der EORI des Deutschen Empfängers?.
Ich könnte zur Not auch unsere EORI als Empfänger angeben und es über unser Lager nach AT weiter verladen.

Besten Dank im Voraus und liebe Grüße!

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Erzi4 Geschrieben am 20 September 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo madmax,

solange der Anmelder in der EU ansässig ist, kann man seine EORI-Nummer für eine Zollanmeldung auch verwenden. In ATLAS gibt es hier im Hinblick auf eine EORI aus einem anderen Mitgliedstaat auch keine Einschränkung. Der Begriff "Ausländer" bezieht sich insoweit wahrscheinlich auf Personen aus einem Drittland, die nur in Ausnahmefällen eine Ware in der EU zum freien Verkehr im eigenen Namen anmelden können.

Der Empfänger ist bis auf die Frage, ob er mit dem Anmelder identisch ist, für die Abfertigung ansonsten irrelevant. Der Empfänger kann also grundsätzlich überall in der EU sitzen.

Das Problem könnte mit dem Zahlungsaufschub zusammenhängen, Barzahlung wurde ja akzeptiert. In ATLAS kann man Zahlungsaufschub nur dann anwenden, wenn man über ein deutsches Aufschubkonto und eine deutsche Aufschub-BIN verfügt. Ich nehme an, Du bist Zollvertreter. Hast Du in dem Nordirland-Beispiel denn Euer Aufschubkonto für fremde Abgabenschulden angegeben und es wurde dennoch abgelehnt?

Eine andere Frage, die sich für den Österreicher stellt: will der Kunde die Waren tatsächlich in Deutschland in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen? Er müsste in diesem Fall in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sein, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können...

Saludos
Erzi4

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