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Atlas Infos 3077 3188 3795/19 Codierung 3LLK


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


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Keke_68 Geschrieben am 29 Oktober 2022



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26 Beiträge
Besten Dank für die Erklärung. Ich vermute mal, dass einige unserer Kunden uns nicht deren Rechnung an deren Kunden zur Verfügung stellen wollen. Eine unvollständige Ausfuhranmeldung wäre in solchen Fällen vielleicht eine Alternative, da wir ja dann die Rechnung unseres Kunden nicht benötigen.

Eine letzte Frage noch:
Wenn wir die Handelsrechnung unseres Kunden bekämen, ist es denn dann für die Ausfuhr unerheblich wenn das ABD einen ganz anderen Wert (unser Rechnungswert) als die Handelsrechnung welche die Ausfuhr begleitet (Rechnungswert unseres Kunden) ausweist? Oder besagt nicht vielleicht die 3LLK-Codierung, dass es um den Rechnungswert des AW-Ausführers (unser Kunde) geht?

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Chev Geschrieben am 29 Oktober 2022



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10 April 2009
1477 Beiträge
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Besten Dank für die Erklärung. Ich vermute mal, dass einige unserer Kunden uns nicht deren Rechnung an deren Kunden zur Verfügung stellen wollen.

Ja, gibt es auch. Dann gibt es 2 Möglichkeiten, entweder ihr gebt dann doch eure eigene Rechnung mit oder aber gar keine Rechnung, da diese erst beim Import zur Verfügung gestellt wird.

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Eine unvollständige Ausfuhranmeldung wäre in solchen Fällen vielleicht eine Alternative, da wir ja dann die Rechnung unseres Kunden nicht benötigen.

Unvollständige Ausfuhranmeldung ist meines Wissens nur bei Vertretungsverhältnissen möglich, wenn ihr die Ausfuhranmeldung in zollrechtlicher Vertretung des (zollrechtlichen) Ausführers abgebt, insofern dieser in der EU sitzt bzw. soweit ich weiß in DE sitzen muss. (Feld = Beteiligtenkonstellation).
Das Thema "Vertretung" ist aber nochmal ein eigens Thema. Im Falle der zollrechtlichen Vertretung bräuchte jedoch wiederum 3LLK nicht gesetzt werden, denn dann stimmen zollrechtlicher und der außenwirtschaftlicher Ausführer höchstwahrscheinlich wieder überein.

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Wenn wir die Handelsrechnung unseres Kunden bekämen, ist es denn dann für die Ausfuhr unerheblich wenn das ABD einen ganz anderen Wert (unser Rechnungswert) als die Handelsrechnung welche die Ausfuhr begleitet (Rechnungswert unseres Kunden) ausweist? Oder besagt nicht vielleicht die 3LLK-Codierung, dass es um den Rechnungswert des AW-Ausführers (unser Kunde) geht?

Die Ausfuhranmeldung basiert auf eurem Geschäftsvorgang. Werte sollten meiner Meinung nach eher mit eurer Rechnung an euren Auftraggeber übereinstimmen, als mit den Werten des Auftraggebers an seinen Empfänger. Denn, wenn ihr einen steuerfreien Export habt, muss für spätere Prüfungen ein sauberer Ausgangsvermerk vorhanden sein - wo Werte natürlich übereinstimmen sollten.

Näheres wie gesagt, beim Zollamt erfragen - da dies auch nur Erfahrungswerte meinerseits sind.

Keke_68 Geschrieben am 29 Oktober 2022



Dabei seit
15 Februar 2021
26 Beiträge
Ja, werde ich (nochmal) machen, aber wie schon gesagt, fragt man zwei Zollbeamte, bekommt man zwei unterschiedliche Antworten zu diesem Thema. Ich bin seit Monaten mit diesem Thema beschäftigt und habe mehrfach mit dem Zoll, Dozenten der IHK, usw. gesprochen und habe immer noch kein wirklich eindeutiges Ergebnis, da jeder etwas anderes sagt oder seine Aussage mit "es MÜSSTE so oder so sein" absichert. Irgendwie ist die dokumentenseitige Abwicklung zu solchen Reihengeschäften nirgendwo eindeutig und einheitlich geregelt. Letztendlich denke ich aber, dass (wie Du auch sagtest) wenn wir- bei welcher Ausfuhr auch immer - in dem Ausgangsvermerk die Werte und Angaben aus unserer Rechnung haben, sind wir auf der sicheren Seite.

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