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Import China: zu hohe Zollgebühren verlangt


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


TobiWan Geschrieben am 06 November 2022



Dabei seit
06 November 2022
2 Beiträge
Hallo Liebe Forengemeinde,

Der Zoll bzw. UPS hat mich wirklich verärgert und ich fühle mich wirklich über den Tisch gezogen. Nun hoffe ich dass die Experten hier evtl. einen Lösungsvorschlag haben. Als Leihe ist man bei solchen komplexen Zoll Geschichten immer schnell mit seinem Latein am Ende.
Hier nun meine Storry:

Ich habe bei Aliexpress eine Zeltsauna mit Ofen bestellt. Diese wurde auch pünktlich geliefert und verzollt, soweit alles gut.
Der Warenwert mit Versand beläuft sich auf ca. 850€.
Als ich das Paket an der Haustür entgegengenommen habe, wollte der UPS Mann von mir ca. 700€ Zoll... Schluck...

Daraufhin habe ich die Zollpapiere angefordert und mich mit Zoll und UPS auseinandergesetzt:
Vom Versender aus China wurde eine Rechnung dem Paket beigelegt, wo die Versandkosten mit 0 USD angegeben sind (was der wahrheit entspricht, Versand war umsonst)
Weil das mit den 0 USD beim Zoll aber scheinbar nicht geht und die einen Betrag für den Versand brauchen, haben sie von UPS die geschätzten Versandkosten angefordert.
UPS hat pauschal für ein 40kg Paket ca. 2600€ angegeben... Die haben da scheinbar irgendwelche Standard Sätze für, die nach Gewicht gehen.
Der Mann vom Zoll meinte, das Einzige was ich machen kann, ist die Ware wieder zurück zu schicken und mit einer Exportbescheinigung die Zollgebühren zurückverlangen. Eine überarbeitete Handelsrechnung kann ich nicht abgeben, das wäre Steuerhinterziehung meinte der Beamte (Steuerhinterziehung wenn ich zu viel bezahlt habe???)

Kann es denn wirklich sein, dass die Einfach irgendwelche utopischen Versandkosten annehmen dürfen für die Verzollung, obwohl eine offizielle Rechnung mit 0 USD beigefügt war??? Wir sind doch hier in keiner Bananenrepublik...

Bei Zoll habe ich natürlich sofort Einspruch eingelegt, aber ich habe wenig Hoffnung nach dem Gespräch mit dem Beamten.

Wie kann ich hier weiter vorgehen? Gibt es irgendwelche Stellen an die man sich in solchen Fälle wenden kann?

Danke schon mal für eure Unterstützung!

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Erzi4 Geschrieben am 07 November 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
495 Beiträge
Hallo TobiWan,

für eine fundierte Hilfe fehlen für Deinen Fall noch ein paar Informationen, wie folgt:
- Welche Lieferbedingung (Incoterms-Klausel) wurde zwischen dem Versender und Dir vereinbart? FCA, CIP, DAP, DDP oder eine andere?
- Ist die Lieferklausel auf der Rechnung genannt?
- Hast Du UPS eine konkrete Verzollungsvollmacht erteilt?
- Wie sind die Waren von China nach Deutschland befördert worden? Luftfracht oder anders?

Grundsätzlich gehören die Kosten der Beförderung und Versicherung zu einem bestimmten Teil zum sog. Zollwert. Man zahlt also tatsächlich Zoll und EUSt auf Beförderungskosten. In Deinem Fall ist aber tatsächlich etwas schief gelaufen, denn UPS verlangt ja für die Beförderung Geld, also muss es ja auch einen Beleg über die tatsächlichen Kosten geben. Mehr, wenn meine o.g. Fragen beantwortet sind.

Saludos
Erzi4

TobiWan Geschrieben am 08 November 2022



Dabei seit
06 November 2022
2 Beiträge
Hallo Erzi4,

im folgenden die Antworten zu deinen Fragen:

- Welche Lieferbedingung (Incoterms-Klausel) wurde zwischen dem Versender und Dir vereinbart? FCA, CIP, DAP, DDP oder eine andere?
FOB steht auf der Rechnung
- Ist die Lieferklausel auf der Rechnung genannt?
Ja
- Hast Du UPS eine konkrete Verzollungsvollmacht erteilt?
Nein, bevor sie bei mir an der Tür geklingelt haben, hatte ich keinen Kontakt zu UPS
- Wie sind die Waren von China nach Deutschland befördert worden? Luftfracht oder anders?
Luftfracht

Danke schon mal für deine Hilfe!

Erzi4 Geschrieben am 08 November 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
495 Beiträge
Hallo TobiWan,

hier ist tatsächlich einiges an "Sand im Getriebe", was Deinen Fall angeht. Im Forum werden wir das auch nicht vollständig lösen können, denn dazu müsste man sich sämtliche Dokumente genauer anschauen und dann wären wir in einem Bereich der Rechtsberatung, die in Deutschland standesrechtlich reglementiert ist. Ich kann hier insofern nur empfehlen, dass Du mal "Anwalt Zollrecht" googelst. Da tauchen einige Namen von Rechtsanwälten auf, die wirklich Ahnung von Zollrecht haben und die Dir bei Deinem Einspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid sicher weiterhelfen können.

Aus Deinen bisherigen Darstellungen stellen sich nämlich weitere Fragen, die man mit dem Anwalt besprechen sollte, nämlich:

1. Was hast Du konkret mit dem Verkäufer im Hinblick auf die Lieferung vereinbart? Woraus ergibt sich die konkrete Vereinbarung (z.B. AGB, Bestellung, Vertrag)?
Hintergrund: Auf der Rechnung wurde FOB angegeben. Da fehlt noch die dazugehörige Ortsnennung, also z.B. FOB Shanghai, aber das habe ich auch nicht vollständig abgefragt. FOB (= free on board) ist eine reine Seeklausel, das passt also schon mal nicht zu einer Luftfracht. Die vergleichbare richtige Klausel wäre hier FCA Abgangsflughafen gewesen. Dies zeigt bereits, dass sich der chinesische Versender mit internationalen Lieferbedingungen nur unzulänglich auskennt. Unabhängig davon würde FOB bedeuten, dass der Käufer, also Du, die Kosten und das Risko der Hauptfracht, also hier der Luftfracht trägst. Dementsprechend wären diese Kosten also nicht im Rechnungspreis enthalten. Der deutsche Zoll kann also bei der Lieferbedingung FOB (Abgangsflughafen) davon ausgehen, dass die Luftfracht nicht im Kaufpreis enthalten ist. Demzufolge ist es grundsätzlich richtig, wenn der deutsche Zoll die Frachtkosten anteilig bei der Berechnung des Zollwerts einbezieht. Wenn sich aber aus Deinen Unterlagen eindeutig ergibt, dass der Versender die Frachtkosten trägt und diese im Rechnungspreis bereits enthalten sind, ist die Klausel falsch und der Verkäufer sollte die Rechnung entsprechend korrigieren, z.B. auf CIP Bestimmungsflughafen. Und wenn Du die Luftfracht wirklich beauftragt und bezahlt hättest, dann hättest Du auch einen entsprechenden Beleg über die tatsächlichen Kosten. Das mit der von UPS angewandten Pauschale erscheint also mehr als merkwürdig zu sein.

2. Bist Du sicher, dass Du UPS keine Zollvollmacht erteilt hast?
Das mit der Zollvollmacht kann schon subtiler sein, wenn sich z.B. aus der Bestellung oder den AGB des Chinesen ableiten lässt, dass Du mit der Verzollung durch den Beförderer einverstanden bist. Ansonsten gilt: wenn UPS nicht nachweisen kann, dass es von Dir mit der Verzollung der Sendung konkret beauftragt wurde, bist Du rechtlich gar nicht der Schuldner der Einfuhrabgaben, sondern UPS. Diese "Karte" würde ich aber wirklich nur mit anwaltlicher Unterstützung ziehen, denn für die Zukunft wirst Du sicher kein gern gesehener Kunde bei UPS mehr sein...

Viel Glück!
Saludos
Erzi4

quack Geschrieben am 08 November 2022



Dabei seit
30 Juni 2016
64 Beiträge
TobiWan wrote:

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Ich habe bei Aliexpress eine Zeltsauna mit Ofen bestellt. Diese wurde auch pünktlich geliefert und verzollt, soweit alles gut.
Der Warenwert mit Versand beläuft sich auf ca. 850€.
Als ich das Paket an der Haustür entgegengenommen habe, wollte der UPS Mann von mir ca. 700€ Zoll... Schluck...

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UPS hat pauschal für ein 40kg Paket ca. 2600€ angegeben... Die haben da scheinbar irgendwelche Standard Sätze für, die nach Gewicht gehen.
!

Vermute das man das Volumengewicht als Grundlage genommen hat. Die Warenbeschreibung lässt
vermuten das die Ware ziemlich voluminös ist.

Quack

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