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Ausfuhr Russland Zwischenlagerung in Italien


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


franziM Geschrieben am 11 November 2022



Dabei seit
27 Mai 2022
12 Beiträge
Hallo,

ich muss eine unvollständige Zollanmeldung anlegen, da wir als Subunternehmer auftreten.
Das Material haben wir bereits vor Monaten nach Italien versendet und nun wird es dort von unserem russischen Kunden abgeholt.

Was gebe ich nun in der Ausfuhrzollanmeldung als "Abgangszollstelle an" unsere deutsche, von wo der Transport nach Italien gestartet ist oder die italienische wo das Material aktuell liegt zur Abholung durch den russischen Spediteur?

Und was gebe ich als Beförderungsroute an "IT-RU" oder "DE-IT-RU"?

Ich habe einen Vorauftrag gefunden von 2016 da haben wir die deutsche Zollstelle angegeben und "DE-IT-RU", ich frage mich aber ob das überhaupt richtig war. Wir sind zugelassener Ausführer.
aber wenn ich eine italienische Zollstelle angeben würde müsste ich natürlich im normalverfahren anmelden.

LG

Franziska

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 11 November 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Franziska,

Du hast ein ganz anderes Problem: Du kannst in Deutschland gar keine Ausfuhranmeldung mehr für die Sendung abgeben, weil die Waren bereits in Italien sind. Die Bewilligung "Zugelassener Ausführer" hilft Dir nicht weiter. Für diesen Fall bräuchtest Du rein rechtlich eine Bewilligung "Zentrale Zollabwicklung", doch die gibt es zurzeit noch nicht wirklich, weil die Zollbehörden noch keine Schnittstellen haben.

Fazit: die Ausfuhranmeldung muss in Italien beim für den Lagerort zuständigen italienischen Zollamt abgegeben werden. Da Du sicherlich keinen Zugang zum italienischen Zollsystem hast, brauchst Du einen lokalen Zollagenten, der das für Dich macht.

Übrigens: das hat nichts damit zu tun, dass die Waren nach Russland ausgeführt werden sollen. Dieselbe Situation besteht grundsätzlich für alle Bestimmungsländer, wenn sich die Waren in einem anderen Mitgliedstaat als dem Sitz des Ausführers befinden.

Saludos
Erzi4

HunkyDory Geschrieben am 11 November 2022



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Darfst du überhaupt noch eine Ausfuhranmeldung bei deiner Ausfuhrzollstelle abgeben, wenn sich die Ware schon Italien befindet? Schau doch erst mal in deiner Bewilligung nach (z.B. die Felder 10 und 11).

franziM Geschrieben am 11 November 2022



Dabei seit
27 Mai 2022
12 Beiträge
korrektur: ich müsste im Normalverfahren anmelden allein schon wegen der Zolltarifnummer, für diese gilt unsere Bewilligung nicht

franziM Geschrieben am 11 November 2022



Dabei seit
27 Mai 2022
12 Beiträge
ok ich habe mit unserem Zollamt gesprochen die Zollanmeldung kann nur noch aus Italien aus angelegt werden.

Die Frage ist hätte es anders ablaufen können, wenn wir das vorher gewusst hätten vor versand nach Italien zur Zwischenbearbeitung (das Material war nun 9 Monate zur Zwischenbearbeitung in Italien)

Chev Geschrieben am 11 November 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Letzte Frage kannst du dir nur selbst beantworten. Generell ist eine Ausfuhranmeldung an dem Ort abzugeben, wo die Ausfuhr beginnt. Zudem muss ein Empfänger im Drittland zu diesem Zeitpunkt bekannt sein, da dies ja kein Blanko-Feld in der AM ist. War die Ausfuhr nach Russland bei der Umlagerung nach IT bereits bekannt? Selbst wenn, nach 90 Tagen hätte das Nachforschungsverfahren eingesetzt. Nach 135 Tagen ist ein ABD dann ungültig, wenn es nicht beendet wurde - mittels Ausfuhr/AGV. So oder so hätte in Italien ein (neues) ABD eröffnet werden müssen.

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