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Weitergabe der LLE
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Zanna91 |
Geschrieben am 15 November 2022
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Dabei seit 18 November 2014 164 Beiträge
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Hallo zusammen,
Folgende Frage:
Unternehmen A stellt eine LLE an Unternehmen B aus.
Darf das Unternehmen B die LLE an Unternehmen C weitergeben? Oder muss Unternehmen B eine LLE an C ausstellen?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Vielen Dank.
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Chev |
Geschrieben am 15 November 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1460 Beiträge
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Das Weiterreichen einer LLE ist meiner Meinung nach nicht möglich, da es dem Sinn einer LLE nicht entspricht. Eine LLE muss z. B. auch den korrekten Warenempfänger enthalten. In der LLE von A an B steht ja nicht C, sondern B als Empfänger.
Generell folgt eine LLE dem Verlauf der Ware. Ein paar rechtliche Grundlagen werden sich ggf. im UZK wiederfinden. Eventuell mal auf der Internetseite der IHK schauen.
Als Ersteller einer LLE muss man jedoch nicht selbst Eigentümer der Ware sein, dies ist nicht gekoppelt.
Sollte z. B. A direkt an C senden, kann meines Wissens auch A direkt an C die LLE erstellen, auch wenn er (vertraglich gesehen) an B liefert. Aber auch B darf dann trotzdem noch an C erstellen - da wie gesagt kein Eigentumsübergang erforderlich ist. B wird jedoch nur an C erstellen können, wenn er vorher die LLE von A hat.
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Zanna91 |
Geschrieben am 16 November 2022
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Dabei seit 18 November 2014 164 Beiträge
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danke! :)
Zitieren:: |
Welche Präferenzländer kann ich in der Lieferantenerklärung auflisten?
In der Lieferantenerklärung werden die Länder aufgeführt, mit welchen die Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr geprüft und eingehalten wurden. Diese erste Prüfung kann grundsätzlich nur vom Hersteller durchgeführt werden. Erfüllen die Waren die Verarbeitungsliste in einem bestimmten Abkommen nicht, so darf dieses Land auf der Lieferantenerklärung nicht aufgeführt werden. Damit ist auch der Hersteller das erste Unternehmen in der Kette, welches eine Lieferantenerklärung ausstellen kann. Für Händler danach gilt, dass die Lieferantenerklärung im eignen Namen weitergegeben werden kann. Die vom Hersteller oder Vorlieferanten aufgeführten Präferenzländer sind zu übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass keine weiteren Präferenzländer einfach hinzugefügt werden dürfen, jedoch können Länder weggelassen werden.
Die Präferenzländer können vollständig ausgeschrieben oder der ISO-Alpha-Code2 verwendet werden. Bei Ländergruppen, mit denen Präferenzabkommen bestehen, können die Abkürzungen der Ländergruppen verwendet werden (z. B. CAM für Zentralamerika).
Ein Verweis auf die Fußnoten bei Verwendung von Vordrucken ist nicht zulässig. |
Quelle: www.offenbach.ihk.de/i...rklaerung/
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Chev |
Geschrieben am 19 November 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1460 Beiträge
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So ist es. Erstmalig erstellt eine LLE immer der Hersteller. Jeder weitere Lieferant darf dann seinerseits eine LLE an den nachfolgenden Warenempfänger im eigenen Namen ausstellen und somit die Präferenz weitergeben.
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