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Präferenzausweis J/N auf Rechnung für europäische und deutsche Kunden


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Hummel Geschrieben am 24 November 2022



Dabei seit
23 August 2010
12 Beiträge
Hallo,

stellt ihr Rechnungen mit einem Präferenzausweis pro Position: Ja/Nein aus, wenn die Waren an deutsche bzw. EU-Kunden geliefert werden (= Info f. Kunden, dass die Anforderungen einer LLE evtl. positiv ausfallen wird)? Natürlich ohne Ursprungserklärung.

Danke für Antwort/en!

Gruß, Hummel

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Chev Geschrieben am 24 November 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

auf Rechnungen dürfen innerhalb der EU keinerlei Angaben zum präferenziellen Status einer Ware gemacht werden bzw. wenn dies erfolgt, sind diese für den Empfänger / Verwender ungültig. Natürlich kann man das Ursprungsland andrucken, dies ist jedoch dann der nicht-präferenzielle / handelsrechtliche Ursprung, welches eine Orientierung sein kann, aber nicht muss.

Die "Weitergabe" von präferenziellen Ursprüngen darf innerhalb der EU lediglich per LE / LLE erfolgen.

Hummel Geschrieben am 25 November 2022



Dabei seit
23 August 2010
12 Beiträge
Danke, Chev, das hat mir sehr geholfen, da ich in der Literatur etc. hierzu nichts gefunden habe.

Gruß, Hummel

Stuttgarter Geschrieben am 25 November 2022



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Chev wrote:
auf Rechnungen dürfen innerhalb der EU keinerlei Angaben zum präferenziellen Status einer Ware gemacht werden
Das ist so nicht richtig...

"Eine Lieferantenerklärung kann [...] auf der Rechnung, einem zugehörigen Lieferschein oder einem sonstigen Handelspapier abgegeben werden."
Quelle

Chev wrote:
Die "Weitergabe" von präferenziellen Ursprüngen darf innerhalb der EU lediglich per LE / LLE erfolgen.
Richtig, die LE / LLE darf aber auch auf der Rechnung enthalten sein (s.o.)

Chev Geschrieben am 25 November 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Stuttgarter,

Danke für die Klarstellung. Genau, der Wortlaut einer LE / LLE darf auch auf einem anderen Handelspapier abgegeben werden - es muss kein eigenständiges Dokument sein / Vordruck, etc.

Ich bin bei o. g. Fragestellung jedoch von einer präf. Ursprungserklärung auf der Rechnung ausgegangen, welche nur außerhalb der EU (beim Export) in entsprechende Abkommensländer ausgefertigt werden darf.

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