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AES 3.0 - Art der Anmeldung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Zanna91 Geschrieben am 07 Dezember 2022



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo zusammen,

Wir haben seit Kurzem die neue ATLAS Version eingespielt und uns sind einige Fragen aufgetaucht.

Welche Art der Anmeldung ist:
„A“: Nur Ausfuhr (enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten): 0
oder
„B“: Ausfuhranmeldungen und summarische Ausgangsmeldung (enthält sicherheitsrelevante Daten): 2
auszuwählen?

Unser Software-Dienstleister hat uns B empfohlen.
Wir geben keine summarische Ausgangsanmeldung ab (oder hat sich da mittlerweile etwas geändert?) und soweit ich weiß eine ASumA ist immer bei der EXT abzugeben, wenn Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden und keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung als Vorabanmeldung abgegeben wird. (Art. 271 UZK).

Vielen Dank.

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Erzi4 Geschrieben am 09 Dezember 2022



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Zanna,

der Grund für die unterschiedlichen Angaben ist im Merkblatt Zollanmeldungen, das man auf zoll.de herunterladen kann, erläutert. Hier heißt es auszugsweise:
"Ausfuhranmeldungen müssen auch die weiteren Angaben der summarischen Ausgangsanmeldung ... enthalten (Artikel 263 Abs. 3 Buchstabe –a) UZK). Dies gilt jedoch nicht
- für Lieferungen zur Bevorratung von Schiffen und Luftfahrzeugen (...) und
- für Versendungen in die Teile des Zollgebiets, in denen die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ... nicht gilt (...) sowie
- in Fällen der Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Vorabanmeldung gemäß Artikel 245 UZK-DA."

Eine Ausfuhranmeldung enthält insofern nicht nur die Daten, die für das Zollverfahren benötigt werden, sondern in der überwiegenden Anzahl der Fälle auch Daten, die aus sicherheitspolitischen Gründen für die Durchführung einer Risikoanalyse beim Zoll gefordert werden. Das ist an sich nichts Neues, nur wurde der Datenumfang von der EU-Kommission in den letzten Jahren stets erweitert. Dies hat Deutschland allerdings erst mit AES 3.0 umgesetzt.

Für eine Standard-AM gilt insofern: sicherheitsrelevante Daten müssen enthalten sein. Daher gilt für Deine Software: B ist immer dann richtig, wenn keine der o.g. Ausnahmen gelten.

Saludos
Erzi4

Zanna91 Geschrieben am 02 Januar 2023



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Vielen Dank Erzi4. :)

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