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Unterschied zwischen dem ZE und Anschreibung in der Buchführung des Anmelders?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Zanna91 Geschrieben am 23 Februar 2023



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Hallo zusammen,

Kann mir jemand den Unterschied anhand eines Beispiels erklären?


Vielen Dank :)

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Erzi4 Geschrieben am 23 Februar 2023



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Der Inhaber einer ZE-Bewilligung darf Waren, die sich in einem Versandverfahren T1 oder T2 befinden, an den in der Bewilligung genannten Orten in Empfang nehmen und an diesen Orten (elektronisch) gestellen. Ohne ZE-Bewilligung dürfen die Waren nicht in Empfang genommen werden und müssen am Amtsplatz des zuständigen Zollamts gestellt werden. Vor Ort gestellen und die Waren nach Erhalt der Entladeerlaubnis vom Zoll entladen sind dann aber auch schon alle Dinge, die in den Anwendungsbereich der ZE-Bewiiligung fallen.

Wer nun z.B. Nichtunionswaren mit T1 als ZE gestellt, braucht in Deutschland zusätzlich eine Bewilligung für ein Verwahrungslager (selbst bei nur kurzer oder virtueller Lagerung). Nach Beendigung des Versandverfahrens T1 erhält der ZE vom ATLAS-System eine sog. ATB-Nummer, die Waren sind ab diesem Moment in vorübergehender Verwahrung. Aus der Verwahrung müssen die Waren innerhalb von 90 Tagen in ein neues Zollverfahren überführt werden.

Erst hier spielt die Bewilligung Anschreibeverfahren eine Rolle. Mit dieser Bewilligung können die Waren zügig, d.h. überwiegend ohne Zollkontrolle in den freien Verkehr überführt werden. Die Bewilligung muss man nicht haben, man kann die Waren auch aus der Verwahrung heraus normal gestellen und auf Kontrolle und Freigabe durch den Zoll warten.

Wer jedoch ein Anschreibeverfahren haben will, muss zwingend ZE sein und eine Bewilligung für ein Verwahrungslager haben. Wer ZE ist, muss hingegen nicht unbedingt ein Anschreibeverfahren haben.

Saludos
Erzi4

Zanna91 Geschrieben am 23 Februar 2023



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Hallo Erzi4,

super erklärt!! Vielen Dank.

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