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Konsignationslager Lieferungen nach GB


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


chichi2701 Geschrieben am 03 November 2022



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bei der ich auf eure Informationen angewiesen bin.

Voraussetzung:

Wir erzeugen eine Rechnung an den Empfänger in GB
Wir erzeugen eine Zollanmeldung (Ausfuhr aus DE)
Der Incoterm ist CPT
Die Lieferung erfolgt an ein Warehouse des Kunden (Eigentümer des Warehouse ist der Kunde, die Ware bleibt bis zur Entnahme unser Eigentum)
Bei Ankunft im Warehouse wird die Rechnung storniert. Mit der Stornierung wird automatisch eine Bestandsbuchung im Lager des Kunden gebucht.
Der Kunde entnimmt die Ware und bezahlt

Soweit der Ablauf.

Nun machen wir momentan eine Ausfuhranmeldung mit der Geschäftsart 11-endgültiger Verkauf. (Die Geschäftsart ist meiner Ansicht nach schonmal nicht korrekt)
Aber mich würde interessieren wie der Prüfer im Falle einer Außenwirtschaftsprüfung diesen Fall prüfen will. Es gibt dann zu diesem Vorgang im System eine stornierte Handelsrechnung mit der Warenbuchung in das Lager des Kunden. Mehr nicht.

Wie seht ihr den Fall? Sollte ich die Geschäftsart ändern (Wenn ja auf was?) und damit auf uns aufmerksam machen, oder lieber weiter so machen? Nach der Devise immer falsch gemacht ist schon fast wieder richtig :-) ?
Wie verhält sich der Fall wenn sich zwischen der Rechnungsstellung bei uns und der Zahlung des Kunden die Preise geändert haben? Diese Information liegt mir aber nicht vor, da diese Zahlungen teilweise Monate später erfolgen und nicht zuordnbar zur eigentlichen Rechnung sind?

Wie würdet Ihr den Fall abwickeln?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung

CARGOFORUM PARTNER

_Denp_ Geschrieben am 27 Februar 2023



Dabei seit
03 Mai 2019
15 Beiträge
Hallo Chichi,

wir hatten einen ähnlichen Fall. Das ist steuerrechtlichen nicht in Ordnung.

Es gibt kein Konsignationslager im Drittland, also zumindest nicht so einfach wie du dir das im Inland oder der EU vorstellst.

Erstmal muss man auch die Gegebenheiten im jeweiligen Land beachten.

Drehen wir es einfachhalber andersherum. Dein Lieferanten sitzt in GB und sendet dir Waren.
-Ich unterstelle mal, dass es kein Zolllager ist. Die Bewilligung würde entsprechende Vorgaben liefern.
-Einfuhr: Kannst du nicht für Ihn übernehmen, da du ev. garkeine Verfügungsgewalt über die Ware hast. Also über einen Fiskalvertreter für den Lieferanten.
-Besitz/Eigentum klären.
Nimmst du das alles bereits in deine Bilanz auf? Denke nicht...
Führt der Brite Eigentum bzw. ein Lager in Deutschland muss er sich steuerrechtlich registrieren (Buchführung in Deutschland, Umsatzsteueranmeldungen Vorsteuerabzug der Einfuhr etc.).
-Wie wird der Kauf abgewickelt? Du kaufst Ware aus einem Lager in Deutschland. Heißt du brauchst eine Rechnung inkl. 19% Umsatzsteuer...


Du könntest im Rahmen deiner Außenwirtschaftsprüfung sagen, dass die Ware bestellt, geliefer aber nur noch nicht abgerechnet wurden...
Und dann eine Liste vorlegen, welche eine Zuordnung zur richtigen Rechnung ermöglicht.
Ausfuhren müssen jedoch innerhalb einer bestimmten Frist auch abgerechnet werden (glaube 6 Monate).
Je nach Umfang könnte es akzeptiert werden... Aber ist natürlich nicht richtig...

Wie hast du es gelöst.

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