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Import- und Distributionslager Hamburg


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


dome Geschrieben am 02 März 2023



Dabei seit
19 Februar 2019
8 Beiträge
Hallo zusammen,

wir planen einen Teil unserer Ware nach Hamburg zu Verlagern und diese dann auch direkt beim Import dort zu lagern. Die Ware ist nur für Kunden unsere DK Tochterfirma.
Also für uns ein normales EU-Geschäft.
Der Dienstleister würde dann die Ware von dort aus verteilen. Sowohl EU als auch Drittland.
Wir haben hier auch Lieferungen nach NO, stellt dies später Probleme dar? Kann der Dienstleister ohne weiteres sein HZA für uns nutzen? Da der Ort des Verpackens/Verladens dann in Hamburg ist?
Könnte die Ware auch zu einem Spediteur nach DK gehen und dort für den Export angemeldet werden?
Eine andere alternative wäre, dass der Verladeort dort in unsere Genehmigung mit aufgenommen wird und wir unsere Tochterfirma indirekt vertreten , da wir auch zugelassener Ausführer sind, würden wir hier auch von der Gestellungs Befreiung profitieren.

Ich hoffe ich konnte meine Frage gut Formulieren

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TheDispatcher Geschrieben am 02 März 2023



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
"Wir haben hier auch Lieferungen nach NO, stellt dies später Probleme da ?"
"Kann der Dienstleister ohne weiteres sein HZA für uns nutzen?"

Antwort: Ja kann er im Normalverfahren , ohne Vereinfachung mit oder ohne Gestellung am Amtsplatz

"Könnte die Ware auch zu einem Spediteur nach DK gehen und dort für den Export angemeldet werden?"

Antort: Ja , mit SDE Bewilligung und zusätzlicher mitgliedsstaatenübergreifender Bewilligung - CCL geht das

"Eine andere alternative wäre, dass der Verladeort dort in unsere Genehmigung mit aufgenommen wird und wir unsere Tochterfirma indirekt vertreten , da wir auch zugelassener Ausführer sind, würden wir hier auch von der Gestellungs Befreiung profitieren."

Eure Genehmigung ist eine Bewilligung, der Rest dieser Frage ist irgendwie nicht verständlich ausgedrückt

dome Geschrieben am 31 März 2023



Dabei seit
19 Februar 2019
8 Beiträge
Guten Morgen Dispatcher,

ich versuche eine Frage nochmal anders zu Formulieren.

Wir haben das direkte Geschäft mit unserer Tochterfirma in DK, diese dann aber mit Norwegen.

Unsere Tochterfirma möchte nun, dass die Ware nach DK in ein Hub geliefert wird und dort Ausfuhrverzollt wird.

Ich habe mal gelernt, dass die Ausfuhr dort anzumelden ist wo der beginn des Exports ist und zwischenzeitlichen umladen nicht darunter fällt.


Mein HZA hat mir telefonisch gesagt, dass der Fall so eine "Entziehung der Zollrechtlichen Überwachung ist".

Deswegen möchte ich die Ware gerne in indirekter Vertretung in Hamburg anmelden, den Verladeort habe ich bereits in unserer Bewilligung genehmigt.

Vielen Dank

TheDispatcher Geschrieben am 31 März 2023



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Moin,

die Ware befindet sich doch im freien Verkehr....

wie kann Sie da der zollamtlichen Überwachung entzogen werden ??

dome Geschrieben am 03 April 2023



Dabei seit
19 Februar 2019
8 Beiträge
Moin,

die Frage habe ich mir auch gestellt, ich habe nochmal mit dem gleichen Zöllner gesprochen, dieser hat meine Frage falsch verstanden. Daher können wir diesen Punkt streichen. :)


Hast du Erfahrungen zu den anderen Punkten?

Kann ich die Ware für unsere DK-Tochterfirma in das Dachser-Hub schicken, sodass dort die Ausfuhr erstellt wird?

Hier hat mein HZA leider nur sehr schwammig geantwortet.


Vielen Dank.

TheDispatcher Geschrieben am 07 April 2023



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Moin

wenn Ihr über Eure SDE Bewilligung ( früher zugelassener Ausführer ) abfertigen möchtet, dann

lasst Euch die SDE Bewilligung erweitern ( Stichwort CCL Bewilligung Artikel 179 UZK )

damit ist das dann mitgliedstaatenübergreifend möglich. Es wird aber einen augenblick dauern, da

Nürnberg erst ins Konsulttionsverfahren gehen muss. Und...die Erweiterung muss über das EU Trader Portal

gestellt werden.

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