|
|
|
Atlas Ausfuhr 3.0 - Fragen zur Angabe der Speditionen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
chichi2701 |
Geschrieben am 23 Februar 2023
|

Dabei seit 20 Januar 2017 58 Beiträge
|
Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass mit der Umstellung auf Atlas Ausfuhr 3.0 auch immer der Spediteur, das Kennzeichen vom LKW und Trailer anzugeben sind. Sowohl für den Transport zur Grenze und dann das Kennzeichen des Grenzüberschreitenden Beförderungsmittels.
Hat jemand von euch schon die neuste Software? Wie geht ihr mit dieser Forderung um?
Was genau wird gebraucht und was ist wenn man nicht alle Daten zur Verfügung hat. z.B.: bei EXW oder FCA Lieferungen.
Braucht man zusätzlich auch noch die komplette Adresse der Spedition um diese einzugeben.
Sind dies Pflichtfelder?
Für mich erschließt sich die Forderung nicht und auch die Umsetzung dürfte sich im Alltag als schwierig erweisen.
Kann hier jemand unterstützen bzw. Tipps geben wie das bei euch gehandhabt wird.
Vielen Dank vorab
Jan
|
|
|
|
 |
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
b.a.nause |
Geschrieben am 23 Februar 2023
|

Dabei seit 07 September 2021 43 Beiträge
|
Hallo Jan,
bei uns ist 3.0 noch nicht aktiv, kann also leider noch keine Praxiserfahrung mit dir teilen.
Zu dem Thema Kennzeichen habe ich bei einer IHK Veranstaltung vor zwei Wochen eine Information bekommen, die sich mit der Aussage unseres Softwareanbieters deckt:
"Sofern das Kennzeichen im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt ist, ist es anzugeben.
Ist es im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden.
"
In der Praxis wird das wohl bedeuten, dass wir uns von den Transportpartnern 1-3 Dummy-Kennzeichen geben lassen und diese dann immer eintragen... da das konkrete Kennzeichen natürlich noch nicht bekannt ist, wenn wir die Ausfuhr anmelden.
|
|
|
|
 |
|
Chev |
Geschrieben am 23 Februar 2023
|

Dabei seit 10 April 2009 1416 Beiträge
|
Was ist denn ein mutmaßliches Kennzeichen :-)
Sind mal wieder tolle Neuerungen, die am Ende nicht viel nützen und noch mehr unnötige Daten generieren.
Auch die Eingabe des Spediteurs - welchen Mehrnutzen hat dies und für wen? Ist dies lediglich im LKW Bereich erforderlich oder auch über alle Verkehrsträger?
|
|
|
|
 |
|
chichi2701 |
Geschrieben am 23 Februar 2023
|

Dabei seit 20 Januar 2017 58 Beiträge
|
Hallo b.a.nause,
vielen Dank für dein Informationen.
Ja, dass ist das was ich auch gefunden habe. Aber das lässt ja jede Menge Ermessensspielraum.
Ein weiter Problem sehe ich auch darin, dass ja auch die EORI - Nummer oder eine TCUI Nummer anzugeben ist.
Woher soll man diese nehmen? Problematisch ist hier auch die Drittlandsspedition, die uns der Kunde zur Abholung schickt.
Ich hoffe es meldet sich hier noch jemand, der bereits die Änderungen im Alltag leben muss und uns Helfen kann :-)
Liebe Grüße
Jan
|
|
|
|
 |
|
Brooktor |
Geschrieben am 24 Februar 2023
|

Dabei seit 13 August 2013 41 Beiträge
|
Mit Einführung des UZK hat die EU die anzumeldenden Datenelemente neu strukturiert und auch durch neue Datenelemente ergänzt. Das gilt auch für die ASumA (A1) und die Ausfuhranmeldung (B1). Die Änderungen wurden mit ATLAS-Ausfuhr 3.0 umgesetzt. Da es sich um EU-Vorgaben handelt, ist auch DE daran gebunden. Betroffen sind alle Teilnehmer, deren Software bereits 3.0 zertifiziert ist.
Zu den neu eingeführten Datenelementen gehören u.a.
- das Datenelement "Kennnummer Transportmittel, Abgang" (D.E. Nr. 19 05 017 000),
- das Datenelement "Kennnummer aktives Grenzverkehrsmittel" (D.E. Nr. 19 08 017 000), sowie
- das Datenelement "Beförderer" (D.E. Nr. 13 12 000 000).
Die in der ATLAS-Info 0393/23 enthaltenen Hinweise sollen den Beteiligten Hilfestellung bieten und je nach den Umständen des Einzelfalls eine gewisse Flexibilität - im Rahmen der gesetzlichen Grenzen - ermöglichen.
www.zoll.de/SiteGlobal...ubmit.y=17
|
|
|
|
 |
|
b.a.nause |
Geschrieben am 24 Februar 2023
|

Dabei seit 07 September 2021 43 Beiträge
|
chichi2701 wrote: |
Hallo b.a.nause,
vielen Dank für dein Informationen.
Ja, dass ist das was ich auch gefunden habe. Aber das lässt ja jede Menge Ermessensspielraum.
Ein weiter Problem sehe ich auch darin, dass ja auch die EORI - Nummer oder eine TCUI Nummer anzugeben ist.
Woher soll man diese nehmen? Problematisch ist hier auch die Drittlandsspedition, die uns der Kunde zur Abholung schickt.
Ich hoffe es meldet sich hier noch jemand, der bereits die Änderungen im Alltag leben muss und uns Helfen kann :-)
Liebe Grüße
Jan |
Ja, das hoffe ich auch. Googlen können wir ja alle und lesen, was auf zoll.de steht... aber interessanter wird natürlich, wie die Unternehmen das in der Praxis umsetzen!
Wir sollen Ende Mai live sein. Spätestens dann melde ich mich wieder zu dieser Diskussion ;-)
|
|
|
|
 |
|
Brooktor |
Geschrieben am 24 Februar 2023
|

Dabei seit 13 August 2013 41 Beiträge
|
"Googlen können wir ja alle und lesen, was auf zoll.de steht."
Die einen googlen, die anderen lesen hier und bekommen künftig zu diesem Thema möglicherweise so die ein oder andere Info bevor sie auf zoll.de steht. Wenn Sie eine Glaskugel haben, brauchen Sie es ja nicht zu lesen.
|
|
|
|
 |
|
b.a.nause |
Geschrieben am 28 Februar 2023
|

Dabei seit 07 September 2021 43 Beiträge
|
chichi2701 wrote: |
Hallo b.a.nause,
vielen Dank für dein Informationen.
Ja, dass ist das was ich auch gefunden habe. Aber das lässt ja jede Menge Ermessensspielraum.
|
Hallo Jan,
hier nochmal ein weiterer Hinweis. Bei einer Weiterbildung habe ich heute erfahren, dass es wohl aktuell möglich ist, beim Kennzeichen UNBEKANNT einzugeben (unbedingt in Versalien). Es ist nicht bekannt, ob es sich um einen Bug oder um eine Vereinfachung handelt... Vielleicht willst du das mal ausprobieren.
Viele Grüße
|
|
|
|
 |
|
Zanna91 |
Geschrieben am 28 Februar 2023
|

Dabei seit 18 November 2014 140 Beiträge
|
b.a.nause wrote: |
chichi2701 wrote: |
Hallo b.a.nause,
vielen Dank für dein Informationen.
Ja, dass ist das was ich auch gefunden habe. Aber das lässt ja jede Menge Ermessensspielraum.
|
Hallo Jan,
hier nochmal ein weiterer Hinweis. Bei einer Weiterbildung habe ich heute erfahren, dass es wohl aktuell möglich ist, beim Kennzeichen UNBEKANNT einzugeben (unbedingt in Versalien). Es ist nicht bekannt, ob es sich um einen Bug oder um eine Vereinfachung handelt... Vielleicht willst du das mal ausprobieren.
Viele Grüße |
Hallo zusammen,
wir arbeiten zurzeit mit der neuen Version und geben beim Kennzeichen UNBEKANNT ein. Es war nie ein Problem.
|
|
|
|
 |
|
TheDispatcher |
Geschrieben am 28 Februar 2023
|

Dabei seit 24 August 2009 191 Beiträge
|
korrekt...
es muss nur etwas drin stehen
ala N/A etc. vieles möglich und denkbar
|
|
|
|
 |
|
Aze99 |
Geschrieben am 10 März 2023
|

Dabei seit 14 Januar 2008 97 Beiträge
|
unser Zollamt sagt, dass wir keinen Platzhalter a´la "N/V", "QU", "Unbekannt" verwenden dürfen.
Wir hatten diese Woche Schulung und ab Montag gehts bei uns live, wir sind sehr gespannt.
Beförderer - Von unseren Stammspeditionen habe ich die EORI Nr. schon erhalten, die KEP Dienstleister stellen sich hier recht an. Über die Hotline ist hier kaum etwas zu erfahren, die wissen nicht was das ist oder wollen die zum Teil gar nicht nennen.
DHL Express hat sogar ne Info-Seite inkl. der EORI Nr.
www.dhl.de/de/geschaef...s.html#aes
Kennzeichen - ja das ist ein Problem. Ich habe bereits von den regelmäßigen Speditionen die Kennzeichen der Stammfahrer die zu uns kommen erhalten. Wenn die normalerweise zu 90 % oder mehr kommen sehe ich das definitiv als mutmaßliches Kennzeichen. Nur das Kennzeichen des grenzüberschreitendem Fahrzeugs.... großes Fragezeichen. Auch bei unserem Zoll, aber die verweisen dann aufs mutmaßliche Kennzeichen.
Der Luftfrachtspediteur meinte schon ich kann vor Anmeldung fragen auf was für einen Flug das voraussichtlich geht und dann kann ichs anmelden. Bei wenigen Luftfrachtsendungen machbar, aber wenn man mehrere täglich hat ist das irgendwann kaum zu handeln.
Wird auf jeden Fall sehr spannend und bin gespannt was hier andere als Erfahrungen weitergeben...
|
|
|
|
 |
|
TheDispatcher |
Geschrieben am 10 März 2023
|

Dabei seit 24 August 2009 191 Beiträge
|
Aze99 wrote: |
unser Zollamt sagt, dass wir keinen Platzhalter a´la "N/V", "QU", "Unbekannt" verwenden dürfen.
Wir hatten diese Woche Schulung und ab Montag gehts bei uns live, wir sind sehr gespannt.
Beförderer - Von unseren Stammspeditionen habe ich die EORI Nr. schon erhalten, die KEP Dienstleister stellen sich hier recht an. Über die Hotline ist hier kaum etwas zu erfahren, die wissen nicht was das ist oder wollen die zum Teil gar nicht nennen.
DHL Express hat sogar ne Info-Seite inkl. der EORI Nr.
www.dhl.de/de/geschaef...s.html#aes
Kennzeichen - ja das ist ein Problem. Ich habe bereits von den regelmäßigen Speditionen die Kennzeichen der Stammfahrer die zu uns kommen erhalten. Wenn die normalerweise zu 90 % oder mehr kommen sehe ich das definitiv als mutmaßliches Kennzeichen. Nur das Kennzeichen des grenzüberschreitendem Fahrzeugs.... großes Fragezeichen. Auch bei unserem Zoll, aber die verweisen dann aufs mutmaßliche Kennzeichen.
Der Luftfrachtspediteur meinte schon ich kann vor Anmeldung fragen auf was für einen Flug das voraussichtlich geht und dann kann ichs anmelden. Bei wenigen Luftfrachtsendungen machbar, aber wenn man mehrere täglich hat ist das irgendwann kaum zu handeln.
Wird auf jeden Fall sehr spannend und bin gespannt was hier andere als Erfahrungen weitergeben... |
0393/2023 Atlas Meldung
Der Beförderer nach Art. 5 Nr. 40 Buchstabe b) UZK ist nun ein rechtlich
verpflichtendes Datenelement in der ASumA nach Anhang B UZK-DA (Spalten A1
und A2) und deshalb in der Ausfuhranmeldung (E_EXP_DAT) anzugeben (B1/B2
+A1/A2), sofern keine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Vorabanmeldung
besteht. Technisch ist der Beförderer ein optionales Datenfeld, so dass die
Ausfuhranmeldung auch dann angenommen und die Ausfuhrsendung überlassen
wird, wenn er nicht angegeben wurde.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Sofern der Beförderer im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt ist,
ist er anzugeben. Als Beförderer gilt auch der Spediteur.
- Ist der Beförderer im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt,
kann der mutmaßliche Beförderer angegeben werden. )=> also Mickey Mouse Spedition
- Bleibt das Feld frei, dann gilt der Anmelder als Beförderer.
|
|
|
|
 |
|
Aze99 |
Geschrieben am 10 März 2023
|

Dabei seit 14 Januar 2008 97 Beiträge
|
TheDispatcher wrote: |
Aze99 wrote: |
unser Zollamt sagt, dass wir keinen Platzhalter a´la "N/V", "QU", "Unbekannt" verwenden dürfen.
Wir hatten diese Woche Schulung und ab Montag gehts bei uns live, wir sind sehr gespannt.
Beförderer - Von unseren Stammspeditionen habe ich die EORI Nr. schon erhalten, die KEP Dienstleister stellen sich hier recht an. Über die Hotline ist hier kaum etwas zu erfahren, die wissen nicht was das ist oder wollen die zum Teil gar nicht nennen.
DHL Express hat sogar ne Info-Seite inkl. der EORI Nr.
www.dhl.de/de/geschaef...s.html#aes
Kennzeichen - ja das ist ein Problem. Ich habe bereits von den regelmäßigen Speditionen die Kennzeichen der Stammfahrer die zu uns kommen erhalten. Wenn die normalerweise zu 90 % oder mehr kommen sehe ich das definitiv als mutmaßliches Kennzeichen. Nur das Kennzeichen des grenzüberschreitendem Fahrzeugs.... großes Fragezeichen. Auch bei unserem Zoll, aber die verweisen dann aufs mutmaßliche Kennzeichen.
Der Luftfrachtspediteur meinte schon ich kann vor Anmeldung fragen auf was für einen Flug das voraussichtlich geht und dann kann ichs anmelden. Bei wenigen Luftfrachtsendungen machbar, aber wenn man mehrere täglich hat ist das irgendwann kaum zu handeln.
Wird auf jeden Fall sehr spannend und bin gespannt was hier andere als Erfahrungen weitergeben... |
0393/2023 Atlas Meldung
Der Beförderer nach Art. 5 Nr. 40 Buchstabe b) UZK ist nun ein rechtlich
verpflichtendes Datenelement in der ASumA nach Anhang B UZK-DA (Spalten A1
und A2) und deshalb in der Ausfuhranmeldung (E_EXP_DAT) anzugeben (B1/B2
+A1/A2), sofern keine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Vorabanmeldung
besteht. Technisch ist der Beförderer ein optionales Datenfeld, so dass die
Ausfuhranmeldung auch dann angenommen und die Ausfuhrsendung überlassen
wird, wenn er nicht angegeben wurde.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Sofern der Beförderer im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt ist,
ist er anzugeben. Als Beförderer gilt auch der Spediteur.
- Ist der Beförderer im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt,
kann der mutmaßliche Beförderer angegeben werden. )=> also Mickey Mouse Spedition
- Bleibt das Feld frei, dann gilt der Anmelder als Beförderer. |
Den Spediteur kenn ich in der Regel, und wenns ein Routing Order is hat der eben seine EORI zu nennen.
Mutmaßlicher Spediteur kann ich eingeben, wenn die EORI nicht bekannt ist aber der Name.
Kennzeichen ist halt schwer ein mutmaßliches anzugeben wenn man gar keine Info hat...
Platzhalter lt. unserem Zoll nicht erlaubt...
|
|
|
|
 |
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|